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Sexualmord bei Lindau: Nachbarin vergewaltigt und ertränkt: Verteidiger legt Revision ein

Sexualmord bei Lindau

Nachbarin vergewaltigt und ertränkt: Verteidiger legt Revision ein

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    Für den Mord an einer 22-Jährigen bekam ein 35-jähriger Angeklagter lebenslänglich. Den Fall muss nun der Bundesgerichtshof prüfen.
    Für den Mord an einer 22-Jährigen bekam ein 35-jähriger Angeklagter lebenslänglich. Den Fall muss nun der Bundesgerichtshof prüfen. Foto: Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

    Nach einem Sexualmord an einer 22 Jahre alten Frau in Weißensberg bei Lindau soll der Bundesgerichtshof den Fall prüfen. Wie ein Sprecher des Landgerichtes in Kempten am Mittwoch sagte, hat der Verteidiger des zu lebenslanger Haft Verurteilten einen Revisionsantrag gestellt. Die Strafkammer des Gerichts hatte den 35-Jährigen in der vergangenen Woche auch zur Sicherungsverwahrung nach Verbüßen der Gefängnisstrafe verurteilt. Grund war, dass der in Deutschland geborene Serbe bereits wegen einer Vergewaltigung vorbestraft war.

    Der 35-Jährige soll die Frau in der Badewanne ertränkt haben

    Nach Überzeugung der Richter in Kempten hatte der Angeklagte Mitte 2017 seine ehemalige Nachbarin vergewaltigt und durch Ertränken in der Badewanne umgebracht. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann sich eigentlich an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vergehen wollte. Deswegen fuhr er zu der Wohnung, wo das Paar einstmals gemeinsam lebte, traf dort aber nur zufällig auf die Nachbarin, die dann das Opfer wurde. Die Tat sollte wie ein Unfall aussehen. Oder wie ein Suizid. "Er hat getötet, um die vorherigen Straftaten zu verdecken", sagte Vorsitzender Richter Gunther Schatz vor wenigen Tagen in der Urteilsbegründung. Dies sei im juristischen Sinne ein klares Mordmerkmal.

    Angeklagter: Das Ertrinken des Opfers sei ein Unfall gewesen

    Der 35-Jährige hatte im Laufe der Verhandlung  zugegeben, für den Tod der 22-Jährigen verantwortlich zu sein. Das Ertrinken der Frau schilderte der Angeklagte aber als Unfall. Das Opfer habe ihn  unvermittelt angegriffen und es sei dann zu einer Rangelei gekommen. Schließlich sei er erschrocken gewesen, dass die Frau offensichtlich bewusstlos war. Damit sie wieder zu sich kommt, habe er sie in die Badewanne gelegt und etwas kaltes Wasser einlaufen lassen. Der Angeklagte bestritt die Vergewaltigung: "Ich bin mir 100-prozentig sicher, dass ich mit ihr keinen Geschlechtsverkehr hatte." Bei der Obduktion war aber sein Sperma in der Leiche gefunden worden. Sein Anwalt hatte lediglich acht Jahre Haft wegen Totschlags verlangt. (dpa/lsw, mit mun)

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