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Energiewende in Bayern: Warum Bürgerbeteiligung jetzt zählt

Kommentar

Mehr Bürgerbeteiligung bei der Energiewende in Bayern ist längst überfällig

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    Mit mehr Bürgerbeteiligung vor dem Ausbau könnten betroffene Bürger von Windparks oder Solaranlagen vor ihrer Haustür zumindest finanziell profitieren.
    Mit mehr Bürgerbeteiligung vor dem Ausbau könnten betroffene Bürger von Windparks oder Solaranlagen vor ihrer Haustür zumindest finanziell profitieren. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa

    Energiewende geht nur mit den Bürgern. Dieser Satz stammt nicht aus der jüngsten Grünen-Pressekonferenz, in der die Öko-Partei mehr Bürgerbeteiligung bei Wind- und Solarprojekten einforderte. Er stammt von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kurz nach seinem Amtsantritt im November 2019 - und wurde seitdem von ihm unzählige Male wiederholt.

    Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spricht zudem gerne von „Heimatenergie“, die es vor Ort aus Sonne, Wind oder Wasserkraft vermehrt zu erzeugen gelte. Selbst die von der CSU lange bekämpften Windräder sollen laut Söder künftig „Windräder der Bürger“ werden.

    Mehr Bürgerbeteiligung: CSU, Freie Wähler und Grüne scheinen nah beieinander

    CSU, Freie Wähler und Grüne scheinen also beim Thema Bürgerbeteiligung in der Energiewende gar nicht so weit auseinanderzuliegen. Der nun präsentierte Vorschlag der Grünen für ein „Bürgerenergie-Beteiligungsgesetz“ könnte also zumindest eine gute Diskussionsgrundlage für eine tragfähige Regelung in Bayern sein.

    Ob es dazu wirklich kommt? Eher fraglich. Seit vor mehr als einem Jahrzehnt der Atomausstieg in Deutschland beschlossen wurde und der damalige bayerische Umweltminister Söder mit einer Sonnenblume in der Hand für eine Energiewende trommelte, wurde in Bayern immer wieder viel von Bürgerbeteiligung beim Ausbau erneuerbarer Energien geredet. Passiert ist aber viel zu wenig. Denn am Ende scheinen die Interessen der großen Stromkonzerne stets mehr zu zählen, als eine auch finanzielle Beteiligung der vom Ausbau direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

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