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Heiliges Jahr 2025: So erhalten Gläubige den Jubiläumsablass

Heiliges Jahr 2025

Was es mit dem „Jubiläumsablass“ auf sich hat

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    Mit der Öffnung der sonst zugemauerten Heiligen Pforte im Petersdom am 24. Dezember 2024 durch Papst Franziskus hat das „Heilige Jahr 2025“ begonnen.
    Mit der Öffnung der sonst zugemauerten Heiligen Pforte im Petersdom am 24. Dezember 2024 durch Papst Franziskus hat das „Heilige Jahr 2025“ begonnen. Foto: Remo Casilli, Pool Reuters/AP/dpa

    Wenn schon die Beichte als eine völlig aus der Zeit gefallene Glaubenspraxis gilt – wie sonderbar muss vielen dann erscheinen, dass Katholikinnen und Katholiken während des laufenden „Heiligen Jahres 2025“ einen „Jubiläumsablass“ erhalten können? Und zwar in Rom wie in deutschen Bistümern, auch in Bayern. Heiliges Jahr? Ablass? Ein Überblick:

    Was ist ein Heiliges Jahr?

    Papst Franziskus hatte das Heilige Jahr 2025 (auch „Jubeljahr“) ausgerufen. Es begann mit der Öffnung der sonst zugemauerten Heiligen Pforte im Petersdom in Rom am 24. Dezember 2024 durch ihn. Mit ihrer Schließung am 6. Januar 2026 wird es enden. Das aktuelle Heilige Jahr ist ein „ordentliches“, das heißt: Es findet nur alle 25 Jahre statt. Sein Motto: „Pilger der Hoffnung“. In Rom werden bis zu 45 Millionen Menschen erwartet, unter ihnen Teilnehmer von Diözesanwallfahrten aus Bayern. Zu den Höhepunkten zählt die Messe zur Heiligsprechung des „Influencer Gottes“, Carlo Acutis, am 27. April. Das Heilige Jahr als besonderes Pilgerjahr geht auf Papst Bonifaz VIII. und das Jahr 1300 zurück. Es gilt als Zeit der Vergebung und Versöhnung – und zielt unter anderem auf eine Vertiefung des Glaubens.

    Und der Jubiläumsablass?

    Zu einem Heiligen Jahr gehört neben dem Pilgern die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass zu erhalten – also die Vergebung der „zeitlichen Strafen“ für Sünden, die man gebeichtet hat und deren Schuld bereits getilgt ist. Salopp formuliert: Mit der Beichte ist es noch nicht getan. Zum Beispiel kann der Kirchenlehre zufolge eine Lüge gebeichtet und vergeben worden sein, ihre Folgen allerdings, wie die Verletzung des Belogenen, bleiben. Und dies bedürfe der Läuterung – auf Erden oder nach dem Tod im Fegefeuer. Professor Martin Kaufhold, Lehrstuhlinhaber Mittelalterliche Geschichte an der Universität Augsburg, sagt: „In vielen katholisch geprägten Weltgegenden, gerade unter traditionelleren und älteren Gläubigen, hat der Ablass nach wie vor eine Bedeutung.“ Das möge einigen abwegig erscheinen, anderen sei es wichtig.

    Wie erlangen Gläubige einen Ablass?

    Für einen Jubiläumsablass – einen vollkommenen Ablass im Jubeljahr – muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Erhalten können ihn nach den Worten von Franziskus wahrhaft reuige Gläubige, die im Laufe des Heiligen Jahres, „geläutert durch das Sakrament der Buße und gestärkt durch die Heilige Kommunion, gemäß den Intentionen des Papstes beten“. Beispielsweise im Rahmen einer Rom-Wallfahrt und beim frommen Besuch einer „beliebigen Stätte des Jubiläums“, etwa des Petersdoms. Dort lässt sich die Heilige Pforte durchschreiten, ein Brauch, von dem es schon im Jahr 1400 hieß: „Wer dreimal durch diese Pforte schreitet, dem werden die Schuld und Sündenstrafen nachgelassen.“ Es ist ein Symbol für die Zuwendung zu Gott, für einen „Übergang von der Sünde zur Gnade“.

    Müssen Gläubige für einen Ablass nach Rom pilgern?

    Wer aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht nach Rom kann, kann den Ablass – „insbesondere zu den Zeiten, in denen die Worte des Papstes oder der Diözesanbischöfe über die Medien verbreitet werden“ – auch zu Hause im Gebet erhalten. Oder in Kirchen, die der jeweilige Ortsbischof bestimmt. Im Erzbistum Bamberg sind es sechs (darunter der Bamberger Dom und die Basilika Vierzehnheiligen), im Bistum Augsburg 28 (darunter der Augsburger Dom und Maria Vesperbild), im Bistum Würzburg drei (die Wallfahrtskirche auf dem Kreuzberg, das Franziskanerkloster in Würzburg sowie die Kapuzinerkirche in Aschaffenburg). Es gibt eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, den Jubiläumsablass zu bekommen. Wie genau, das ist im Detail geregelt – in einem sechsseitigen Vatikan-Papier. Nähere Informationen: www.dbk.de/themen

    Warum geriet der Ablass in Verruf?

    Befremdliche Blüten trieb einst das Geschäft mit dem Ablass. Gerade im Spätmittelalter war verbreitet: Wer nach seinem Tod nicht oder nicht lange im Fegefeuer leiden und seine Sündenstrafen reduzieren wollte, musste kräftig zahlen. Überaus bekannt wurde der Spruch des Dominikanermönchs Johann Tetzel: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt“. Der Reformator Martin Luther prangerte einen derartigen Missbrauch des Ablasswesens, das etwa der Finanzierung von Kirchengebäuden diente, scharf an. Heute sieht Papst Franziskus im Ablass ein Geschenk, das Gläubige entdecken lasse, wie „grenzenlos Gottes Barmherzigkeit“ sei.

    Und wie hat sich die Beichte verändert?

    Historiker Martin Kaufhold sagt: „Die meisten Menschen in Deutschland blicken nicht mehr bang auf ihr Sündenkonto. Ich habe auch den Eindruck, dass Beichtstühle kaum mehr genutzt werden und, zugespitzt gesagt, unter Denkmalschutz gestellt werden müssten.“ Auch daran zeige sich die gegenwärtige Verfassung der katholischen Kirche. Zudem erinnert Kaufhold daran, dass es im ersten Jahrtausend des Christentums keineswegs selbstverständlich gewesen sei, vor einem Kleriker die Beichte abzulegen. Lange Zeit habe die innere Bußhaltung genügt. Als sich das im 11. Jahrhundert änderte, sei der Klerus in eine besondere Position gekommen: „Die Vergebung der Sünden mitsamt dem Aussprechen von Sündenstrafen bedeutete auch Macht“, so Kaufhold.

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