Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Impfpflicht in Bayern: Pflege-Impfpflicht auf Raten: Holetschek legt Stufenplan vor

Impfpflicht in Bayern
01.03.2022

Pflege-Impfpflicht auf Raten: Holetschek legt Stufenplan vor

Die Pflege-Impfpflicht soll in Bayern stufenweise umgesetzt werden.
Foto: Moritz Frankenberg, dpa

Gesundheitsminister Klaus Holetschek will die umstrittene Regelung im Gesundheits- und Pflegebereich stufenweise umsetzen. Der Plan gibt Beschäftigten viele Möglichkeiten.

Der Freistaat Bayern wird die gesetzlich beschlossene Impfpflicht für Pflegekräfte vom 16. März ab umsetzen. Nach einem Stufenplan, den Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag vorlegte, sind Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheits- und Pflegebereich von diesem Tag an aufgefordert, den Gesundheitsämtern die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu melden. Ihnen wird dann eine Impfberatung angeboten. „Ziel ist es“, so sagte Holetschek, „noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen.“ Wer sich hinterher immer noch nicht impfen lässt, muss mit einem Bußgeldverfahren oder – in letzter Konsequenz – mit einem Betretungsverbot rechnen. Der Stufenplan soll, wie Holetschek unserer Redaktion sagte, pragmatisch und mit Augenmaß vollzogen werden.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

In letzter Konsequenz droht den Beschäftigten ein Betretungsverbot

Zunächst haben die Einrichtungen ab 16. März zwei Wochen Zeit, ungeimpfte Beschäftigte zu melden. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen gültigen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorlegen können.

Klaus Holetschek, bayerischer Gesundheitsminister (CSU), gibt bekannt, dass die Pflege-Impfpflicht umgesetzt wird.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

Danach folgt eine etwa vier Wochen dauernde Phase der Beratung. Holetschek hofft, dass sich möglichst viele Impfskeptiker überzeugen lassen. „Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten“, sagte der Minister.

Erst nach der Beratung werden die ungeimpften Beschäftigten von den Gesundheitsämtern aufgefordert, den gesetzlich geforderten Immunitätsnachweis vorzulegen. Geschieht das nicht, werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die maximale Höhe des Bußgelds liegt bundeseinheitlich bei 2500 Euro. Einem Bescheid soll laut Holetschek aber eine Anhörung vorausgehen. Die Behörden hätten hier einen Ermessensspielraum, persönliche oder berufliche Umstände wie etwa die Höhe des Einkommens zu berücksichtigen. Auch hier gelte das Motto „pragmatisch und mit Augenmaß.“

Gesundheitsminister will bei der Pflege-Impfpflicht "mit Augenmaß" vorgehen

Verbote, die Einrichtung zu betreten, sollen nur in letzter Konsequenz ausgesprochen werden. Holetschek betonte: „Hierbei wird im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können. Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muss stets gewährleistet bleiben.“ Er rechne damit, so der Minister, „dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können.“

Lesen Sie dazu auch

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Podcast anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Podigee GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Dieses gestufte Verfahren gilt allerdings nur für Bestandskräfte. „Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen“, sagte Holetschek.

Mit Kritik an der Bundesregierung sparte der Minister erneut nicht. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium auf Druck Bayerns mittlerweile eine 29 Seiten starke Handreichung vorgelegt. Für die Umsetzung aber müsse Bayern eigene Lösungen entwickeln.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

100 Milliarden für Bundeswehr verursachen laut Holetschek Missstimmung

„Auch beim Thema der allgemeinen Impfpflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen“, kritisierte Holetschek. Die Verbände im Gesundheitswesen hätten erneut klargemacht, „dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert.“ Es sei vereinbart gewesen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht der allgemeinen Impfpflicht nur vorausgehen sollte. „Jetzt ist nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impfpflicht überhaupt kommt“, sagte Holetschek.

Zusätzlich für Missstimmung sorgt nach seinen Worten die Entscheidung der Bundesregierung, 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Das sei zwar richtig, weil außergewöhnliche Umstände außergewöhnliche Entscheidungen erfordern. Aber, so Holetschek, „auch die Pandemie war und ist alles andere als gewöhnlich.“ Der große Wurf bei der Pflege müsse kommen.

 

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.03.2022

Keine Frage, die Bundeswehr muss aufrüsten! Trotzdem wäre es sehr schön gewesen auch für die Pflege mal so locker ein paar Milliarden locker zu machen. Das Geld ist da, der Wille leider nicht.