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Kein Rundfunkbeitrag gezahlt: Zehntausende GEZ-Verweigerer in Bayern

Rundfunkbeitrag

„GEZ-Verweigerer“ um jeden Preis: Zehntausende Bayern zahlen partout keinen Rundfunkbeitrag

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    Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Doch viele Bayern zahlen die ehemalige „GEZ“-Gebühr nicht.
    Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Doch viele Bayern zahlen die ehemalige „GEZ“-Gebühr nicht. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Für die einen gehören die Öffentlich-Rechtlichen zum Alltag, für die anderen sind sie überflüssig oder gar Reizthema – den Rundfunkbeitrag müssen aber alle zahlen. Also fast alle: Nur bestimmte Unternehmen, Institutionen oder Personengruppen – etwa Bürgergeld-Empfänger, BAföG-Studierende oder taubblinde Menschen – können sich befreien lassen. Abgesehen von derlei Ausnahmen sind je Wohnung 18,36 Euro fällig, jeden Monat. Doch es gibt Zehntausende, die die einstige „GEZ“-Gebühr konsequent verweigern. In Einzelfällen bis ins Gefängnis.

    Der Rundfunkbeitrag ist mit rund 85 Prozent die Haupteinnahmequelle von Sendern wie ARD, ZDF oder Deutschlandradio. 2024 belief er sich bundesweit auf insgesamt gut 8,7 Milliarden Euro. Die fälligen Monatsbeiträge wurden über Jahre hinweg regelmäßig erhöht – bis die Bundesländer, in deren Zuständigkeit die Anpassungen liegen, Ende 2024 auf die Bremse stiegen. Sie stimmten einer vorgesehenen Erhöhung nicht zu und reagierten damit auch auf zunehmende Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem: zu hoch die Kosten, zu aufgebläht der Apparat, zu inhaltlich unausgewogen das Programm, heißt und hieß es immer wieder.

    Rundfunkbeitrag ist als „Zwangsgebühr“ in Verruf geraten

    Auch der Vorwurf der „Zwangsgebühr“ ist kein neuer. Die Beitragspflicht pro Wohnung ist aber grundsätzlich rechtmäßig, wie Gerichte immer wieder bestätigt haben. Was bedeutet: Haushalte, für die keine Ausnahmen gelten, müssen den Rundfunkbeitrag zahlen. Doch daran halten sich viele nicht.

    Wie der zuständige Beitragsservice auf Anfrage mitteilt, waren dort Ende 2024 in Bayern insgesamt rund 7,4 Millionen Beitragskonten hinterlegt. Von diesen seien 94 Prozent ausgeglichen gewesen. Was andersherum bedeutet, dass sich rund 435.000 Konten in Zahlungsverzug befanden. „Die Quote der Beitragskonten im Mahnverfahren bewegt sich in Bayern seit vielen Jahren zwischen fünf und sechs Prozent“, so ein Sprecher. Im Vergleich steht der Freistaat damit gut da, bundesweit liegt die Quote zwischen sieben und acht Prozent. Aktuellere Zahlen zu 2025 liegen noch nicht vor, sie sollen Ende Juni vorgestellt werden. Mit massiven Verschiebungen sei aber nicht zu rechnen, so der Sprecher.

    In Bayern verweigern Zehntausende „GEZ“

    Die „Eskalationsstufen“ der jeweiligen Verfahren unterscheiden sich teils deutlich. Schritt eins ist eine Zahlungserinnerung. Die Zahl derjenigen, die neu erstellt wurden, hat sich zwischen 2020 bis 2024 in Bayern nahezu verdoppelt: von rund 275.000 auf rund 518.000. Bleibt die Überweisung weiter aus, folgt Schritt zwei: ein Festsetzungsbescheid. Er legt die offenen Forderungen plus Säumniszuschlag fest und kann im Laufe eines Verfahrens mehrfach ergehen. 2024 wurden in Bayern insgesamt knapp 1,8 Millionen Festsetzungsbescheide erstellt.

    Wer selbst dann nicht zahlt, erlebt Schritt drei: eine Mahnung. 2024 geschah dies in Bayern rund 380.000 Mal. Bleibt die Zahlung dann immer noch aus, kommt es zur Vollstreckung. Mit rund 170.000 war auch die Zahl dieser Verfahren 2024 noch beachtlich. Egal, um welche dieser Eskalationsstufen es geht: Die Zahl lag 2024 höher als 2020. Warum?

    Nur wenige Ausnahmen: Mahnverfahren haben sich zuletzt gehäuft

    Der Beitragsservice verweist unter anderem auf statistische Schwankungen, die durch einen Meldedatenabgleich alle vier Jahre auftreten könnten. Zu den Beweggründen ausbleibender Zahlungen erhebe man zwar keine Daten. „In der überwiegenden Zahl der Fälle sind erfahrungsgemäß jedoch finanzielle Umstände der Grund für einen Zahlungsverzug.“ Darauf deute auch der Umstand hin, dass die Quote der Beitragskonten im Mahnverfahren in etwa der Schuldnerquote entspreche: bundesweit jeweils rund acht Prozent, in Bayern jeweils rund sechs Prozent.

    Etwa zwei Drittel aller säumigen Beitragszahler befinden sich laut Sprecher auf einer der unteren Mahnstufen, „in aller Regel“ würden Zahlungen nachgeholt. „Viele versäumen es auch aus organisatorischen Gründen, pünktlich zu überweisen. Andere sind, etwa wegen Verständnisproblemen oder mangelnder Sprachkenntnisse, bei der Bewältigung ihrer Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen und geraten so in Verzug.“

    Manche „GEZ-Verweigerer“ können im Gefängnis landen

    Gleichzeitig gibt es auch Fälle, in denen Haushalte keinen Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl sie problemlos könnten. Wenn es um solche „GEZ-Verweigerer“ geht, kommen meist Inkassounternehmen ins Spiel. Wer den Rundfunkbeitrag partout nicht überweist, macht sich damit nach Auskunft des Beitragsservice-Sprechers zwar grundsätzlich nicht strafbar. „In Einzelfällen kann jedoch im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens eine sogenannte Erzwingungshaft angeordnet werden.“ Formell gehe es dabei um die „Durchsetzung der Mitwirkungspflicht im Vollstreckungsverfahren für den Fall, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensauskunft verweigert wird.“ Zahlen dazu gebe es nicht. „Nach unserer Kenntnis handelt es sich um absolute Ausnahmefälle.“

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