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Kommentar: Die CSU klagt mit guten Gründen gegen die Wahlrechtsreform

Kommentar

Die CSU klagt mit guten Gründen gegen die Wahlrechtsreform

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    2020 gab es schon einmal eine Wahlrechtsreform.
    2020 gab es schon einmal eine Wahlrechtsreform. Foto: Uwe Anspach, dpa

    Die CSU zieht gegen die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags vor das Bundesverfassungsgericht. Sie tut das mit guten Gründen. Und es ist zu erwarten, dass sie dort auch recht bekommt.

    Zwar müssen sich die Christsozialen vorhalten lassen, in der Vergangenheit andere Reformvorschläge – etwa eine deutliche Verringerung der Zahl der Wahlkreise – aus Eigennutz blockiert zu haben. Aber die Reform, wie sie von den Ampel-Parteien in Berlin jetzt beschlossen wurde, kann keinen Bestand haben.

    Niemand kann wollen, dass große Städte keinen eigenen Abgeordneten mehr in Berlin sitzen haben

    Erstens ist auch da eine gehörige Portion parteipolitischer Eigennutz dabei. Die Linke wäre mit Abschaffung der Grundmandatsklausel vermutlich abserviert und die Eigenständigkeit der CSU wäre zumindest infrage gestellt. Der Kampf um die politische Macht aber sollte, da hat CSU-Chef Söder recht, nicht mit den Mitteln des Wahlrechts ausgefochten werden.

    Viel wichtiger aber ist zweitens, dass die geplante Reform ohne Not das bewährte deutsche System – die Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht – aufgibt. Die Menschen wählen mit ihrer Zweitstimme nicht nur eine Partei. Sie wählen mit ihrer Erststimme auch eine Person, die ihren Wahlkreis und ihre konkreten regionalen Interessen im Bundestag vertritt. Niemand kann wollen, dass große Städte wie München, Augsburg oder Nürnberg keinen eigenen Abgeordneten mehr in Berlin sitzen haben. Genau das aber könnte nach der Reform geschehen.

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