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Landespolitik: CSU und Freie Wähler weisen AfD in die Schranken

Landespolitik

CSU und Freie Wähler weisen AfD in die Schranken

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    Am heutigen Mittwoch ist Streit im Landtag schon programmiert: CSU und Freie Wähler wollen die Geschäftsordnung ändern, um die wichtigsten Ausschüsse besetzen zu können.
    Am heutigen Mittwoch ist Streit im Landtag schon programmiert: CSU und Freie Wähler wollen die Geschäftsordnung ändern, um die wichtigsten Ausschüsse besetzen zu können. Foto: Angelika Warmuth

    Der Streit ist programmiert, wenn es an diesem Mittwoch im Landtag um die Verteilung der Ausschüsse geht. CSU und Freie Wähler wollen die Geschäftsordnung ändern – offenkundig um der AfD weder den Vorsitz im Innenausschuss noch im Ausschuss für Recht und Verfassung überlassen zu müssen. Diese beiden Gremien gelten als sicherheitsrelevant und verfassungsrechtlich besonders sensibel. Eine Sonderregelung soll es zudem für die streng geheime G10-Kommission geben, die für die Genehmigung von geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen gegen potenzielle Staatsfeinde oder Extremisten zuständig ist. Nötig ist dies aus Sicht der Regierungsfraktionen wegen der neuen Mehrheitsverhältnisse im Landtag, wo die

    „Wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird, kann nicht den SPD-Fraktionschef Florian von Brunn formuliert es noch eine Spur schärfer: „Wir können nicht Verfassungsfeinden den Verfassungsschutz kontrollieren lassen.“ Bei CSU und Grünen sieht man das ganz ähnlich. Nicht einig aber ist man sich, wie das konkret zu bewerkstelligen ist.

    Ein höchst kompliziertes, mathematisches Verfahren

    Bei der Verteilung der 14 Fachausschüsse schlagen die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler eine Umstellung des Verfahrens vor. Welche Fraktion in einem Parlament den Vorsitz in welchem Ausschuss erhält, kann nach verschiedenen, mathematisch höchst komplizierten Verfahren errechnet werden. Würde, wie bisher, das Verfahren nach „Sainte-Lague/Schepers“ angewendet, könnte sich die CSU als größte Fraktion den ersten Ausschuss aussuchen, dann kämen die Freien Wähler, die AfD und die Grünen an die Reihe, dann noch zweimal die CSU, dann die SPD und so weiter. Bei den neuen Mehrheitsverhältnissen könnte das bedeuten, dass die CSU sich nur den Vorsitz im wichtigen Haushaltsausschuss sichern kann, die

    Mit der Umstellung auf das „d´Hondt‘sche Verfahren“ würde sich zwar nicht die Zahl der Ausschüsse pro Fraktion, aber die Reihenfolge des Zugriffs ändern: zweimal CSU, einmal Freie Wähler, einmal AfD, einmal Grüne, zweimal CSU, einmal Freie Wähler, noch einmal CSU und dann, erst an zehnter Stelle, die SPD. Die Regierungsfraktionen also könnten sich die drei wichtigsten Ausschüsse sichern. Die drei Oppositionsfraktionen würden nach hinten verdrängt.

    Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Michael Hofmann, begründet den Vorschlag mit den neuen Mehrheitsverhältnissen im Landtag. Die Opposition sei „tief gespalten“. Sie könne nicht mehr mehrheitlich links von der CSU verortet werden und somit auch nicht den Anspruch erheben, als große, geschlossene Opposition an der Parlamentsarbeit beteiligt zu werden. Das „d´Hondt´sche“ Verfahren – die ersten drei Ausschüsse für die Regierungsfraktionen und jeweils einer für AfD und Grüne – spiegle exakt die neuen Kräfteverhältnisse wider und sei ebenso „anerkannt, gerecht und rechtlich zulässig“ wie das bisherige Verfahren. „Die ganze Entscheidung“, so Hofmann, „ist getragen von staatspolitischer Verantwortung.“

    AfD sieht eine Beschneidung ihrer Rechte

    Die AfD beurteilt das erwartungsgemäß ganz anders. „Wir sehen darin eine Beschneidung unserer Rechte durch eine Änderung der Geschäftsordnung, auf die wir keinen Einfluss haben“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, der schwäbische Abgeordnete Christoph Maier. „Die CSU versucht, den Wählerwillen über die Geschäftsordnung auszuhebeln.“ Dies sei ein „demokratiefeindlicher Vorgang“.

    Etwas anders gehen SPD und Grüne, die in der Reihenfolge ebenfalls nach hinten rutschen sollen, mit dem Vorschlag der Regierungsparteien um. Jürgen Mistol, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, lehnt den Vorstoß ab. „Wir machen da nicht mit“, sagt er und verweist darauf, dass kein Abgeordneter gezwungen sei, in seinem Ausschuss den Vorsitzenden zu wählen, dessen Fraktion im Vergabeverfahren zum Zuge kam. SPD-Chef von Brunn dagegen zeigt viel Verständnis für den Regierungsvorschlag und betont: „In so einem Fall sollten Parteiinteressen hinter dem Interesse an der Demokratie zurückstehen.“

    Eine streng geheime Kommission

    In Konkurrenz zur AfD allerdings ist man sich parteiübergreifend einig, sie – wie schon zuletzt – nicht in die besonders sensiblen Geheimgremien zu lassen. Die Neuregelung zur Wahl der drei Mitglieder der G10-Kommission sieht vor, dass ein Oppositionsvertreter mit einem Fünftel der Stimmen im Landtag gewählt werden kann. Das reicht für SPD und Grünen, wenn sie sich zusammentun, nicht aber für die AfD. 

    Scheidender Vorsitzender der streng geheimen G10-Kommission übrigens ist noch bis zur Wahl eines neuen der frühere CSU-Justizminister und zuletzt fraktionslose schwäbische Abgeordnete Alfred Sauter

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