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Landtag
16.07.2022

Grüne fordern unabhängigen Bürgerbeauftragten für Petitionen

Der Bayerische Landtag spiegelt sich nach einem Regenschauer in einer Pfütze auf der Maximiliansbrücke.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Bürgerinnen und Bürger können sich mit Petitionen an den Landtag wenden - so weit, so gut. Die Verfahren können sich aber ziehen. Das wollen die Grünen ändern, und zwar in verschiedener Hinsicht.

Die Landtags-Grünen fordern ein völlig neues Petitionsrecht in Bayern - mit einem unabhängigen Bürgerbeauftragten, der die Anliegen der Bürger quasi als Mediator zu lösen versucht. Damit sollen viele teils langwierige Verfahren im Landtag entfallen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche - kurz vor der Sommerpause - erstmals im Landtag beraten werden.

Man schlage damit nichts weniger als einen echten Paradigmenwechsel im Umgang mit Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern vor, sagte die Grünen-Politikerin Stephanie Schuhknecht der Deutschen Presse-Agentur in München. "Wir wollen, dass die Menschen sich mit ihren Problemen gehört und gewertschätzt fühlen und ihr Anliegen in einem Mediationsverfahren proaktiv einer Lösung zugeführt wird." Genau dies könne ein unabhängiger Bürgerbeauftragter oder eine Bürgerbeauftragte deutlich besser leisten als die Landtagsausschüsse.

Konkret soll damit eine unabhängige Behörde eingerichtet werden, die für den Landtag die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet und Entscheidungsvorschläge vorlegt. "Vorrangiges Ziel ist dabei die einvernehmliche Konfliktbereinigung mit den Mitteln der partnerschaftlichen Kommunikation und Mediation", heißt es in dem Gesetzentwurf. Nur wenn keine einvernehmliche Lösung mit den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gefunden werde, solle die Eingabe dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden. Ausnahme: Petitionen, die die Änderung oder den Erlass von Verordnungen oder Gesetzen zum Inhalt haben, muss weiter allein der Landtag behandeln.

"Unser Vorschlag würde den Landtag um zwei Drittel aller Petitionen entlasten und darüber hinaus die Zufriedenheit mit dem Petitionswesen allgemein enorm erhöhen", sagte Schuhknecht. Andere Bundesländer – auch CDU-geführte – machten längst vor, dass dies funktioniere. Es sei deshalb höchste Zeit, dass Bayern diesen Beispielen folge.

Auch die Petitionsverfahren im Landtag sollen nach dem Willen der Grünen überarbeitet werden: "Petentinnen und Petenten bekommen ein Rederecht im Ausschuss, dürfen im Vorfeld der Behandlung die Stellungnahmen zu ihrem Anliegen lesen und bekommen im Anschluss auch automatisch das Sitzungsprotokoll" - so Schuhknechts Forderung.

Mit dem CSU-Abgeordneten Michael Hofmann gibt es in Bayern bereits einen Bürgerbeauftragten, der aber der Staatsregierung zugeordnet ist. Die Grünen wollen nun einen unabhängigen Beauftragten - der sich ganz konkret auch mit den Petitionen an den Landtag befassen soll.

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht und im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung verankert. "Petitionen werden im Bayerischen Landtag geprüft, wenn sie das Handeln bayerischer Behörden zum Gegenstand haben oder solcher Körperschaften des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehen", so heißt es dazu beim Landtag selbst. Das Petitionsrecht ergänze den Rechtsweg. Ein mögliches Ziel sei es deshalb, "unabhängig vom Weg zu den Gerichten Lösungen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu finden".

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