Im Mai sorgte dieser Fall aus dem Allgäu bundesweit für Schlagzeilen: Ein 17-Jähriger hatte einen Obdachlosen zusammengeschlagen, am nächsten Morgen starb der Mann. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlungen zu dem Fall fast abgeschlossen.
Der 17-Jährige hatte vor vier Monaten in Immenstadt nachts scheinbar ohne Grund auf den Obdachlosen eingeprügelt. Er war dabei offenbar nicht alleine, drei weitere Personen sollen bei dem Angriff dabeigewesen sein. Allerdings hätten sie sich nicht an der Tat beteiligt, so die Polizei.
Der Obdachlose starb am nächsten Morgen an einer Hirnverletzung
Der Obdachlose sei in die Polizeiinspektion Immenstadt gekommen, um sich vor dem Angreifer zu retten. Dort hatten die Polizisten festgestellt, dass der 53-Jährige am Kopf verletzt war. Er hatte sich allerdings nicht von einem Arzt behandeln lassen wollen. Den Rest der Nacht hatte der Obdachlose in einer Bankfiliale verbracht. Am nächsten Morgen fand ihn dort jemand in lebensbedrohlichem Zustand. Der Mann wurde ins Krankenhaus gebracht. Er starb dort an den Folgen einer Hirnverletzung.
Die Anteilnahme in Immenstadt nach dem Tod des Obdachlosen war groß, eine private Initiative sammelte Spenden für seine Bestattung.
Führten die Schläge des 17-Jährigen zum Tod des Obdachlosen?
Immer noch ungeklärt ist, ob die Schläge des 17-Jährigen die direkte Ursache für die Hirnblutung waren. Um das abschließend feststellen zu können, fehlt noch das Ergebnis einer rechtsmedizinischen Untersuchung, sagte eine Sprecherin der Kemptener Staatsanwaltschaft. Auch auf das Ergebnis einer DNA-Untersuchung und ein psychiatrisches Gutachten zum Verdächtigen warte die Staatsanwaltschaft noch.
Der Jugendliche war nach der Tat in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht und in jugendpsychiatrischen Behandlung gewesen. Die Polizei hatte den 17-Jährigen schon vor dem Angriff als Intensivtäter geführt. Den Ermittlern war der Jugendliche unter anderem wegen Einbruchs, Diebstählen, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung bekannt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten kurze Zeit nach der Festnahme.
Die Staatsanwaltschaft Kempten hofft, dass sie bis Anfang September alle fehlenden Unterlagen hat. Dann entscheidet sie, ob sie gegen den 17-Jährigen Anklage erhebt und wenn ja, ob es sich um eine Tötung handelt.
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