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  3. Umwelt: Erweitertes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge tritt in Kraft

Umwelt
29.01.2023

Erweitertes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge tritt in Kraft

Ein Schild mit der Aufschrift „Umwelt Zone“ und „Diesel (außer Lieferverkehr und Anwohner) erst ab Euro 5/V frei“ steht an einer Zufahrt zur Landshuter Allee.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Lange gab es Streit, weil die Luft in München besonders entlang viel befahrener Straßen zu schlecht ist. Am Ende stand statt eines Gerichtsurteils ein Kompromiss. Der hat ab Februar für manche Autofahrer weitreichende Konsequenzen.

In München tritt am Mittwoch das erweiterte Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in Kraft. Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid künftig einhalten zu können, wird ab Februar auch der Mittlere Ring Teil der Umweltzone - bislang war er nur ihre äußere Grenze. Zudem fallen künftig auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 unter das Verbot, selbst wenn sie eine grüne Plakette haben. Allerdings wird es weitreichende Ausnahmen geben.

So dürfen Anwohner, Lieferverkehr, Handwerker mit Parklizenz sowie Beschäftigte im Schicht- oder Pflegedienst weiterhin auch mit älteren Diesel-Fahrzeugen in die Umweltzone fahren. Ausnahmen gelten auch für Arztbesuche oder Umzüge und für Härtefälle.

Reicht dieser erste Schritt nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten, wird am 1. Oktober die nächste Stufe in Kraft treten. Dann müssten auch Diesel der Norm Euro 5 vor dem Mittleren Ring Halt machen, die Ausnahmen würden aber weiter gelten. Werden die Grenzwerte auch dann noch überschritten, folgt zum 1. April 2024 die dritte und letzte Stufe. In ihr würden die generellen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr wegfallen. Taxen, Handwerker, Schichtdienstleistende, Pflegedienste etwa dürften aber weiterhin per Sondergenehmigung in die Zone fahren.

Basis dieser Regelungen, die der Stadtrat im Oktober beschlossen hatte, war eine Einigung mit dem Verkehrsclub Deutschland und der Deutschen Umwelthilfe, die die Stadt wegen der seit Jahren schlechten Luftwerte verklagt hatten. Aus Sicht der Stadt ist dieser Kompromiss besser als ein gerichtliches Urteil, weil man an einem solchen nichts mehr ändern könne. Denn wenn jetzt die Grenzwerte bereits nach der ersten oder zweiten Stufe passen, treten die weiteren Verschärfungen gar nicht erst in Kraft. Außerdem habe man so möglichst viele Ausnahmeregelungen finden können.

Wenn es um saubere Luft geht, stehen zwei Schadstoffe besonders im Fokus: Stickstoffdioxid und Feinstaub. Während beim Feinstaub die relevanten Grenzwerte in München seit einigen Jahren eingehalten werden, registrieren die Messstationen vor allem am stark befahrenen Mittleren Ring beim Stickstoffdioxid teils immer noch deutlich zu hohe Werte.

Nach Angaben des Umweltbundesamts ist vor allem der Straßenverkehr für die Stickstoffdioxid-Emissionen verantwortlich. Den größten Anteil haben dabei Dieselmotoren. Stickstoffdioxid kann wie Feinstaub die Gesundheit gefährden, indem sie zum Beispiel Atemwegsbeschwerden auslösen. Auch stehen sie im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Erkrankungen der Lunge und des Herz-Kreislaufsystems. Außerdem ist Stickstoffdioxid eine Vorläufersubstanz für die Bildung von Feinstaub und von bodennahem Ozon.

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