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Urteil
26.04.2022

Buschmann will Überwachungsbefugnisse bald einschränken

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Foto: Michael Kappeler/dpa/Archivbild

Bundesjustizminister Marco Buschmann drängt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Ausspähen in Bayern auf eine zügige Beschränkung der Befugnisse auch bei den Sicherheitsbehörden des Bundes.

"Die Entscheidung gibt uns deutlichen Rückenwind für das Programm unseres Koalitionsvertrags zur Stärkung der Bürgerrechte", sagte der FDP-Politiker am Dienstag.

SPD, FDP und Grüne hätten unter anderem vereinbart, die Hürden für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation - die sogenannte Quellen-TKÜ - künftig auf das Niveau zu erhöhen, das nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits für die Online-Durchsuchung, also den heimlichen Zugriff auf die Festplatte eines Computers, gelte. Die Koalition werde zudem die Voraussetzungen für den Einsatz von Informanten der Sicherheitsbehörden gesetzlich regeln und unter Wahrung der notwendigen Anonymität hier auch eine Möglichkeit der Überprüfung durch das Parlament schaffen. "Ich setze mich nachdrücklich dafür ein, die Ziele des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen, um Freiheit und Sicherheit in eine neue grundrechtsorientierte Balance zu bringen", betonte Buschmann.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor eine Reihe von Vorschriften im bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung.

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