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  3. Urteil in Bayern: Spielzeugläden fallen nicht unter 2G-Regel

Gericht entscheidet
20.12.2021

2G gilt nicht in Spielzeugläden in Bayern

Spielzeugläden in Bayern dürfen künftig ohne 2G-Nachweis betreten werden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Blumengeschäfte oder Bücherläden sind schon bisher von der 2G-Regel in Bayern ausgenommen. Nun kommen auch die Spielzeugläden dazu.

Spielzeugläden in Bayern dürfen Kunden wieder unabhängig von deren Impf- oder Genesenenstatus bedienen. Die Spielwarengeschäfte dienen genau wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs - und damit unterliegen sie nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München schon am vergangenen Freitag entschieden. Gegen den Beschluss sind keine Rechtsmittel möglich.

Eigentlich dürfen im bayerischen Einzelhandel seit Anfang Dezember nur noch Personen einkaufen, die geimpft oder genesen sind. Davon ausgenommen waren von Anfang an Läden "zur Deckung des täglichen Bedarfs". Dagegen hatte ein Inhaber eines Spielwarengeschäfts in Bayern einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof eingericht, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Richter lehnten den Eilantrag als unzulässig ab - aber nur, weil der Kläger gar nicht betroffen sei.

Urteil in Bayern: Spielzeug ist für Kinder essentiell

Der Grund: Als Ausnahmen von der 2G-Regel hatte die Staatsregierung zwar Läden aufgelistet, die eindeutig zur notwendigen Grundversorgung zählen. Also Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Allerdings wurden auch Läden mitaufgezählt, die zunächst keine dringenende Notwendigkeit für den täglichen Bedarf nahelegen: Also Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe.

Video: AFP

Die Richterinnen und Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erklärten, dass Spielzeugläden für Kinder mindestens dieselbe Bedeutung hätten wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen oder Gartengeräte. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen, so die Richterinnen und Richter weiter.

Nach Urteil in Bayern: Weitere Klagen könnten folgen

Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) in Köln begrüßte die Entscheidung. Zeitlgiech forderte der Verband ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Nun prüfen weitere Spielzeughändler auch in anderen Bundesländer, ob sie ebenfalls eine Klage einreichen.

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Der BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt nannte 2G und Lockdowns im Einzelhandel einen "Irrweg".Händler würden aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit benachteiligt. Spielwarenhändler würden im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes erwirtschaften. (Mit dpa)

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