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  3. Wahlrecht: Freistaat und CSU reichen Klage gegen Wahlrechtsreform ein

Wahlrecht
14.06.2023

Freistaat und CSU reichen Klage gegen Wahlrechtsreform ein

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

Nach zigfacher Ankündigung sind die ersten Klagen gegen die Reform des Bundestagswahlrecht in Karlsruhe auf den Weg gebracht worden. Es dürften schon bald weitere folgen.

Unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Wahlrechtsreform haben die bayerische Staatsregierung und die CSU als Partei nach eigenen Angaben Verfassungsklage am Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Die neu geschaffenen Regeln sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundestaatsprinzip. Sie missachten den Wählerwillen und gefährden dadurch den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland", sagte Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) habe zuvor vergeblich den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) gebeten, "dieses verfassungswidrige Änderungsgesetz nicht auszufertigen, hieß es weiter. "Dem wurde nicht entsprochen, so dass jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss."

Zeitgleich zur Klage der Staatsregierung reichte auch die CSU als Partei Klage ein: "Wir nehmen es nicht hin, dass die Ampel bayerische Wählerstimmen entwerten will", sagte Generalsekretär Martin Huber mit Blick auf die von den Ampel-Fraktionen im Bundestag durchgesetzte Wahlrechtsreform. "Es ist eine Verletzung demokratischer Grundsätze, direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern", betonte Huber. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass eine Regierung andere Parteien "mit Tricks aus dem Parlament drängen und Bayern strukturell schwächen" wolle.

Die gesetzlichen Regelungen zur Wahlrechtsreform für den Bundestag waren am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Für die Reform, die auf eine deutliche Verkleinerung des Bundestags abzielt, wurde das Bundeswahlgesetz geändert. Sie soll bereits bei der nächsten Bundestagswahl greifen und die Zahl der Abgeordneten von derzeit 736 auf 630 reduzieren. Zentral sind der Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie der so genannten Grundmandatsklausel.

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Partei Die Linke haben angekündigt, gegen die Reform juristisch vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen.

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