Am Samstagvormittag sind ein Auto und ein Rettungswagen im Landkreis Dingolfing-Landau zusammengestoßen. Das berichtet die Passauer Neue Presse (PNP) auf Grundlage von Polizeiinformationen. Das ist nicht der erste Fall, bei dem ein Rettungsfahrzeug auf dem Weg zum Einsatz behindert wurde. Eine Rettungsgasse zu bilden, kann vor allem bei Stauchaos helfen.
Zusammenstoß: Rettungswagen fährt in Auto
Der Rettungswagen fuhr laut PNP am Samstag mit eingeschaltetem Blaulicht zum Einsatz. Ein Autofahrer hatte das Fahrzeug nicht gesehen und wollte links abbiegen. Sein Manöver hatten wiederum die Rettungskräfte nicht erwartet, es gelang ihnen nicht, rechtzeitig auszuweichen, weshalb sie mit dem silbernen Mercedes zusammenstießen. Beide Fahrzeuge landeten im Straßengraben.
Bei dem Unfall wurden drei Personen leicht verletzt, darunter der Fahrer des Mercedes sowie die beiden Rettungssanitäter. Auch ein Rettungshubschrauber war laut PNP im Einsatz.
Einsatzwagen: Ausweichen ist immer Pflicht
Zu Rettungseinsätzen kommt es nicht nur auf der Autobahn. Auch innerorts oder auf Landstraßen kommen Autofahrer in die Situation, dass sich ein Einsatzwagen nähert. Je nachdem, wo man unterwegs ist, gelten andere Regeln.
Laut Straßenverkehrsordnung gilt jedoch: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Demnach muss Rettungskräften immer eine Möglichkeit gegeben werden, schnell und ohne Hindernisse zum Einsatz zu kommen. Die klassische Rettungsgasse muss vor allem außerorts, besonders auf mehrspurigen Autobahnen gebildet werden.
Rettungsgasse: Wann wird sie gebildet?
Eine Rettungsgasse muss durch alle Verkehrsteilnehmer sofort gebildet werden, sobald der Verkehr auf der Strecke ins Stocken gerät und die Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit oder langsamer fahren. Eine zeitliche Übergangsfrist, ab wann eine Rettungsgasse gebildet werden muss, gibt es also nicht.
Nähert man sich einem Stauende, kann es sinnvoll sein, die nachkommenden Fahrer zu warnen. Dazu reicht es, den Warnblinker für eine kurze Zeit einzuschalten.
Wie bilde ich eine Rettungsgasse? Das sind die Regeln
Wie man eine Rettungsgasse bildet, ist nicht kompliziert. Zu beachten ist, dass sich Rettungsgassen auf der Autobahn und innerorts, zum Beispiel in der Stadt, unterscheiden.
Die Rettungsgasse auf der Autobahn
Die Faustregel lautet: Wer auf dem linken Streifen fährt, fährt auch nach links ab. Alle anderen bilden die Rettungsgasse, indem sie möglichst weit rechts fahren – egal wie viele Fahrstreifen es auf der Autobahn gibt.
Wer Schwierigkeiten hat, sich die Regel zu merken, kann die rechte Hand als Eselsbrücke zur Hilfe nehmen. Der Daumen steht dabei immer für den linken Fahrstreifen, zwischen ihm und den restlichen Fingern ist eine Lücke – die Rettungsgasse.
Für diejenigen, die sich auf dem oder den rechten Fahrstreifen befinden, bleibt zu beachten, dass der Standstreifen frei bleiben muss. Dieser darf nur befahren werden, wenn die Polizei die Autofahrer dazu auffordert oder es keine andere Möglichkeit gibt, eine effektive Rettungsgasse zu bilden.
Die Rettungsgasse innerorts: Diese Regeln gelten
Abseits von Autobahnen gibt es grundsätzlich keine ähnlichen Vorschriften. Dennoch besteht für Verkehrsteilnehmer aller Art die Pflicht, Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern. Das heißt, dass Autos und Motorräder so schnell wie möglich auf die rechte Seite fahren müssen, sobald sie sehen, dass sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht oder ergänzend mit Sirene nähert. Dabei gilt es, darauf zu achten, möglichst parallel zur Fahrbahn zu stehen, damit kein Teil des Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt.
Es ist erlaubt, bei Ampeln über Rot zu fahren, wenn anders keine freie Fahrt gewährleistet werden kann. Dabei bleibt es aber besonders wichtig, den Verkehr im Auge zu behalten. Nachdem das Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, sollten Autofahrer und Co langsam weiterfahren, bis sich der Verkehr wieder geregelt hat.
Einsatzfahrzeuge haben auch vor Fußgängern Vorrang, selbst wenn diese sich an einem Zebrastreifen befinden. Fußgänger müssen in einer solchen Situation ebenfalls Platz machen.
Wer darf eine Rettungsgasse nutzen?
Die Antwort ist einfach: Eine Rettungsgasse dürfen ausschließlich Einsatzkräfte nutzen. Dazu gehören Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte. Eine Ausnahme für kleine Fahrzeug oder Motorräder gibt es dabei nicht. Sie dürfen die Rettungsgasse nicht benutzen, auch, wenn sie dadurch den Stau umfahren könnten.
Wer nicht befugt ist, die Rettungsgasse zu befahren, und das trotzdem macht, behindert im Zweifelsfall die Rettungskräfte in einem entscheidenden Moment. Wer erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ein Verstoß kann durch die weiteren Fahrer bei der Polizei gemeldet werden.
Was sind die Konsequenzen?
Wenn Fahrer keine Rettungsgasse bilden, kann es teuer werden. Laut Informationen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs, besser bekannt als ADAC, gelten folgende Strafen:
Wenn keine Rettungsgasse gebildet wird
| Bußgelder in Euro | Punkte | Fahrverbot in Monaten | |
| ohne weiteres Vergehen | 200 | 2 | 1 |
| mit Behinderung | 240 | 2 | 1 |
| mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 |
| mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 |
Wenn die Rettungsgasse unbefugt benutzt wird
| Bußgelder in Euro | Punkte | Fahrverbot in Monaten | |
| ohne weiteres Vergehen | 240 | 2 | 1 |
| mit Behinderung | 280 | 2 | 1 |
| mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 |
| mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 |
Was ist, wenn ich das Einsatzfahrzeug nicht wahrgenommen habe?
Im Fall des niederbayerischen Mercedesfahrers hatte dieser den Rettungswagen offenbar nicht gesehen oder gehört. Auch wenn Fahrer das Einsatzfahrzeug nicht wahrnehmen und deswegen keine Rettungsgasse bilden, gilt dies normalerweise als Verstoß, der bestraft wird und rechtliche Konsequenzen hat.
Deshalb ist es ratsam, das Radio nur so laut zu stellen, dass die Umgebung weiter problemlos wahrgenommen werden kann. Ein Blick in den Rückspiegel lohnt sich dabei auch.
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