Deshalb bleibt der Atommüll in Gundremmingen
Plus Der Verwaltungsgerichtshof hat die zweite Klage gegen das Zwischenlager Gundremmingen abgewiesen. Die Lagerung sei „hinreichend sicher“. Die Grünen üben Kritik.
Kurz vor dem ersten Jahrestag des Atomausstiegs in Bayern haben Atomkraftgegner in Schwaben vor Gericht erneut eine Niederlage erlitten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Klage von fünf Nachbarn gegen das Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen (Landkreis Günzburg) abgewiesen.
Die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände, die vorerst bis zum Jahr 2046 gelten, müssen nicht aufgehoben werden, entschied das Gericht. Die Kläger reagieren enttäuscht. „Die Richterinnen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben die Megagefahren des Zwischenlagers Gundremmingen nicht wahrhaben wollen“, kommentiert Raimund Kamm, Vorstand des „FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e. V.“.
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