Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Korruptionsvorwürfe: Disziplinarverfahren gegen OB Schubert wegen VIP-Tickets

Korruptionsvorwürfe
09.05.2024

Disziplinarverfahren gegen OB Schubert wegen VIP-Tickets

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) bei einem Bundesligaspiel des 1. VfL Potsdam.
Foto: Andreas Gora, dpa (Archivbild)

Potsdams Oberbürgermeister Schubert hat kostenlose Tickets für Veranstaltungen angenommen. Er weist Vorwürfe zurück und hat selbst die Prüfung eines Disziplinarverfahrens erbeten. Das Land reagiert.

Das Brandenburger Innenministerium hat angesichts von Vorwürfen wegen kostenloser Tickets und Einladungen ein Disziplinarverfahren gegen Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) eingeleitet. Die Vorermittlungen hätten zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, wie es in einem Schreiben des Ministeriums heißt, über das nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch im Hauptausschuss der Stadt im nicht öffentlichen Teil informiert wurde. Das Ministerium verweist auf einen Passus im Disziplinarrecht des Landes, nach dem der Dienstherr bei Anhaltspunkten für den Verdacht eines Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren einleiten muss. Das Verfahren wird angesichts laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin aber ausgesetzt.

Schubert hatte Prüfung selbst beantragt

Das Innenministerium äußerte sich nicht zu Details. "Ich kann bestätigen, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, das aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt ist", sagte Ministeriumssprecher Andreas Carl am Donnerstag. Zu weitergehenden Fragen äußere sich das Ministerium jedoch nicht. Auch "Märkische Allgemeine" und "Tagesspiegel" berichteten über das Verfahren am Donnerstag.

Damit nimmt der Druck auf das Stadtoberhaupt zu. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit kostenlosen VIP-Tickets und Einladungen zu Sportveranstaltungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie prüft, ob Schubert Einladungen für sich und teils auch für seine Ehefrau nicht hätte annehmen dürfen. Um welchen Umfang es geht, war zunächst offen. Im Februar hatte Schubert beim Innenministerium selbst die Prüfung des Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt.

Stadtoberhaupt weist Vorwürfe zurück

Der OB räumt ein, kostenlose VIP-Tickets erhalten zu haben, weist die Vorwürfe aber zurück. Nach seiner Darstellung kam er beim Besuch der Sportveranstaltungen seinen Repräsentationspflichten nach und wollte deutlich machen, wie wichtig die Vereine für das Selbstbild der Sportstadt Potsdam sind. "Ich bin nicht korrupt", erklärte er im April.

Schubert verweist auf Materialien zu einer Dienstanweisung zur Korruptionsbekämpfung von 2016. Danach gilt für Repräsentationsveranstaltungen der Grundsatz, dass die Stadt durch den Oberbürgermeister und die Beigeordneten nach außen vertreten wird. Die Teilnahme einer eingeladenen privaten Begleitung ist demnach nicht wünschenswert und sollte vorsichtig bewertet werden, kann in engen Grenzen aber zulässig sein. In einer Dienstanweisung von Schubert selbst von 2019 heißt es dann: "Die Annahme von Einladungen für Familienangehörige ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die/der Vorgesetzte."

Abwahlantrag wird geprüft - Entlastung durch Rechtsamt

Innerhalb der Stadtverordnetenversammlung wird geprüft, einen Abwahlantrag gegen den OB auf den Weg zu bringen. Bisher war unklar, ob dafür genügend Unterschriften zusammenkommen - allerdings war die rot-grün-rote Rathaus-Koalition geplatzt.

Schubert ist seit 2018 im Amt. Im Januar ging eine anonyme Strafanzeige bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft ein. Der Vorwurf drehte sich um die Freigabe eines Sportplatzes 2023 für ein Training der Football-Mannschaft Potsdam Royals - trotz schlechten Wetters und trotz Bedenken des städtischen Immobilien-Services. Die Staatsanwaltschaft sah aber keinen Anfangsverdacht.

Schubert hatte erklärt, ein Schaden sei der Stadt nicht entstanden. Ein Gutachten, das im Hauptausschuss zur Sprache kam, geht allerdings nach Teilnehmerangaben von etwa 100.000 Euro Schaden aus. Schubert wurde aber vom Rechtsamt entlastet. Beide Zeitungen hatten darüber ebenfalls berichtet.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.