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  3. Landgericht Berlin: Elfjährige und Großmutter getötet: Kurzer Prozessauftakt

Landgericht Berlin
17.04.2024

Elfjährige und Großmutter getötet: Kurzer Prozessauftakt

Fahrzeuge der Kriminaltechnik und Polizei stehen vor einer Häuserzeile in Berlin-Köpenick.
Foto: Paul Zinken, dpa (Archivbild)

Eine Mutter soll ihre Tochter und ihre eigene Mutter getötet haben. Als die Tat entdeckt wird, sind auch die 42-Jährige und ihr Vater schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen beide.

Nach dem gewaltsamen Tod einer Elfjährigen und deren Großmutter steht die Mutter des Mädchens vor dem Berliner Landgericht. Die Anklage wirft der 42-jährigen Frau Totschlag und Tötung auf Verlangen vor. Sie soll am 13. Oktober 2023 erst ihre Tochter mit einem Messer getötet haben, dann ihre Mutter - die 68-Jährige auf deren ausdrücklichen Wunsch. Der erste Verhandlungstag am Mittwoch endete allerdings noch vor Verlesung der Anklage. Der mitangeklagte Großvater sei nach einer kardiologischen Behandlung am Vortag derzeit nicht verhandlungsfähig, teilte der Vorsitzende Richter mit. Am 8. Mai soll der Prozess mit beiden Angeklagten fortgesetzt werden.

Der 71-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft von den Tötungsplänen gewusst und trotzdem nichts unternommen haben, um das Leben seiner Enkelin zu retten. Dem Senior wird Totschlag durch Unterlassen zur Last gelegt. Seine Verteidigerinnen kündigten an, dass sie für ihn im Prozess eine Erklärung verlesen werden.

Die Angeklagten waren am 16. Oktober selbst schwer verletzt aufgefunden worden. Die Frau in derselben Wohnung in Berlin-Köpenick wie das Mädchen und seine Großmutter, der Großvater in seiner Wohnung in der Nähe. Die 42-Jährige und ihr Vater hätten die Absicht gehabt, sich ebenfalls zu töten, hieß es von der Berliner Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung. Dies sei auch jeweils versucht worden - aber letztlich nicht gelungen. Von allen vier Familienmitgliedern sollen Abschiedsbriefe gefunden worden sein.

Die deutsche Familie habe sehr zurückgezogen gelebt, hieß es am Rande der Verhandlung. Sie sei "sehr, sehr gläubig" gewesen, man habe "für sich gebetet", so eine Anwältin. Es handele sich aber nicht um einen religiösen Wahn. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Anklageerhebung mitgeteilt, die Familie habe sehr "bibeltreu und pietistisch" gelebt. Dabei soll ihr Glaube "auch spirituell-esoterische Züge" angenommen haben. Dadurch soll sich die Familie immer mehr von der gesellschaftlichen Entwicklung überfordert und mit der Politik unzufrieden gezeigt haben. Vor diesem Hintergrund sei der Plan für die angeklagten Taten entstanden.

Tochter und Vater kamen zunächst in Krankenhäuser und wurden später festgenommen. Beide befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind bislang neun weitere Verhandlungstage bis zum 14. Juni terminiert.

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