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Prozesse: Ex-Freundin schwer misshandelt: Mann erhält Bewährungsstrafe

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Ex-Freundin schwer misshandelt: Mann erhält Bewährungsstrafe

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    Ein Schild weist auf das Amtsgericht Tiergarten an der Fassade vom Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße hin.
    Ein Schild weist auf das Amtsgericht Tiergarten an der Fassade vom Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße hin. Foto: Jens Kalaene, dpa

    Zwei Jahre nach massiven Angriffen gegen seine ehemalige Freundin ist ein 27-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Angeklagten am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Zudem soll er 5000 Euro an die 22-jährige Frau zahlen. Der Mann habe in einem Streit versucht, seine Ex-Partnerin über die Balkonbrüstung ihrer im vierten Stock gelegenen Wohnung zu werfen, habe sie dann gewürgt, ihr das Genick brechen wollen und ihr schließlich eine Schere an den Hals gehalten, hieß es im Urteil. Das Gericht sei allerdings wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung davon ausgegangen, dass der geständige 27-Jährige von einem versuchten Tötungsdelikt strafbefreiend zurückgetreten ist.

    Der 27-Jährige und die 22-Jährige hatten sich drei Wochen nach einer Trennung im Juni 2022 zu einer Aussprache verabredet. Weil er angetrunken war, sei es wieder einmal zu einem Streit gekommen, sagte der Angeklagte. Er habe die Frau attackiert - "was ich getan habe, ist furchtbar und tut mir wahnsinnig leid". Sein Ziel sei allerdings nicht gewesen, die Frau zu töten - "ich wollte ihr nur Angst machen".

    Anwohner hatten Schreie der Frau gehört und die Polizei alarmiert. Die 22-Jährige erlitt Blutergüsse und eine Schnittwunde an der Hand. "Körperlich ist sie glimpflich davongekommen, weil sie wie eine Löwin gekämpft hat", sagte der Vorsitzende Richter. Die psychischen Folgen aber seien erheblich. Das Gericht sei von verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen. Der 27-Jährige, ein "Ersttäter", habe sich in einer Ausnahmesituation befunden und nach der Tat in Therapie begeben.

    Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Strafantrag.

    (dpa)

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