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Wahlpannen
06.10.2022

Bald Klarheit über Wahlwiederholung: Streit im Parlament

Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel in die Wahlurne.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

Berlins Abgeordnetenhaus debattiert einmal mehr über die Wahlpannen vor gut einem Jahr. Die Nachricht des Tages zu dem Thema kommt aber vom Verfassungsgerichtshof.

Berlin hat in sechs Wochen Klarheit darüber, ob die Wahl zum Abgeordnetenhaus ganz oder teilweise wiederholt werden muss. Der Berliner Verfassungsgerichtshof kündigte am Donnerstag an, sein Urteil zur Gültigkeit der Wahl am 16. November zu verkünden. Eine mögliche Wahlwiederholung müsste anschließend binnen 90 Tagen stattfinden, also bis Mitte Februar.

Die Mitteilung erfolgte zeitgleich zu einer Debatte im Abgeordnetenhaus zu den Wahlpannen am 26. September 2021. CDU und AfD warfen dem heutigen Bausenator Andreas Geisel (SPD), der damals Innensenator und für das Thema Wahlen zuständig war, Mitschuld an dem Debakel vor. Statt Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten, klebe er an seinem Amt. Getrennte Anträge beider Fraktionen auf Entlassung des Senators fanden im Parlament indes keine Mehrheit.

Unterdessen kündigte Innensenatorin Iris Spranger Änderungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen an. Die SPD-Politikerin nannte im Abgeordnetenhaus eine bessere Logistik bei der Verteilung von Stimmzetteln, die Ausstattung jedes Wahllokals mit drei bis vier statt zwei Wahlkabinen, einheitliche Verfahren zur Anwerbung und Schulung von Wahlhelfern und klarere Vorgaben zur Übermittlung von Wahlergebnissen.

Geplant sei zudem eine "kontinuierliche Kommunikationsstruktur" zwischen dem neuen Landeswahlleiter Stephan Bröchler, den Bezirkswahlleitungen und der Innenverwaltung, um Wahlverfahren zu standardisieren und zu professionalisieren. Auf Landesebene werde ein Landeswahlamt geschaffen, so Spranger weiter. In den Bezirken sollen die dortigen Wahlämter demnach dauerhaft mit einem festen Mitarbeiterstamm arbeiten.

Wie Spranger hinzufügte, will sie kurz- und mittelfristig zudem Rechtsänderungen angehen, darunter beim Wahlgesetz und der Landeswahlordnung. Dabei gehe es unter anderem darum, die Aufgabenverteilung zwischen allen Beteiligten klarer zu beschreiben. Ziel aller Maßnahmen sei es, Berlin für künftige Wahlen zukunftssicher aufzustellen, so Spranger. Die Durchführung von Wahlen sei eine gesamtstädtische Aufgabe.

Vor gut einer Woche hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof bei einer mündlichen Verhandlung über mehrere Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl überraschend deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es viele schwere Wahlfehler gegeben, hatte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting erklärt. Sie nannte eine schlechte Vorbereitung wie zu wenige Wahlurnen sowie am Wahltag selbst unter anderem fehlende, falsche oder sogar kopierte Stimmzettel oder flächendeckendes Wählen noch nach 18.00 Uhr als Ursachen.

Bei den Ausführungen am 28. September handelte es sich um eine vorläufige Einschätzung. Ob das Urteil am 16. November in dieselbe Richtung geht, bleibt abzuwarten. Allerdings stellt sich die Berliner Politik spätestens seit dieser Verhandlung auf eine Wahlwiederholung ein - komplett oder zumindest teilweise.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) will mit dem nun bald erwarteten Urteil "verantwortungsvoll und professionell" umgehen, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zunächst gelte es jedoch, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes "mit dem gebotenen Respekt" abzuwarten. "Es geht jetzt darum, zukünftige Wahlen so vorzubereiten, dass sie reibungslos ablaufen und solche Fehler nie wieder passieren", so Giffey.

Der neue Wahlleiter Bröchler sagte dem "Spiegel": "Ich bereite mich für eine vollständige Wahlwiederholung Mitte Februar vor." Der letzte Sonntag innerhalb der gesetzlichen Frist von 90 Tagen nach Urteilsverkündung wäre der 12. Februar 2023.

In der Parlamentsdebatte unterstrichen alle Fraktionen, dass sich ein Debakel wie 2021 nicht wiederholen dürfe. Fehler müssten aufgearbeitet und Lehren gezogen werden. Denn es sei Schaden für die Demokratie entstanden. Wenig überraschend schlossen sich die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Linke aber nicht der Forderung nach Entlassung von Senator Geisel an, auch nicht die FDP.

CDU-Fraktionschef Kai Wegner und AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker halten Geisel hingegen für nicht mehr tragbar. Er habe als der für Wahlen zuständige Senator versagt und vorliegende Hinweise und Warnungen auf Probleme ignoriert. Statt Verantwortung dafür zu übernehmen, versuche Geisel "unterzutauchen und die Sache auszusitzen". Wegner forderte Giffey auf, ihren Parteifreund Geisel zu entlassen. "Denn spätestens jetzt, Frau Giffey, ist es auch Ihr Problem und Ihre Verantwortung."

Brinker sieht die Wahlpannen 2021 als Beleg dafür, dass Berlin schon seit Jahrzehnten schlecht regiert werde. "Berlin erinnert mehr an die Hauptstadt einer Bananenrepublik", sagte sie. FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja sprach mit Blick auf den rot-grün-roten Senat von einer "angeschlagenen Regierung". Dort herrsche "organisierte Verantwortungslosigkeit".

Geisel redete im Parlament nicht zu dem Thema. Er lehnte einen Rücktritt bislang ab und argumentierte zuletzt unter anderem, dass das Wahlrecht der Innenverwaltung keine unmittelbaren Eingriffsbefugnisse auf die Vor- oder Nachbereitung der Wahl gebe.

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