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Corona-Impfpflicht in Deutschland: Ab wann soll sie kommen?

Corona-Pandemie

Allgemeine Impfpflicht in Deutschland: Ab wann soll sie gelten?

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    Die Impfpflicht in Deutschland soll noch im ersten Jahresquartal kommen, wenn es nach der Ampel-Koalition geht.
    Die Impfpflicht in Deutschland soll noch im ersten Jahresquartal kommen, wenn es nach der Ampel-Koalition geht. Foto: Marcus Brandt, dpa

    Die allgemeine Impfpflicht in Deutschland rückt näher, Anfang April soll darüber abgestimmt werden. Im Nachbarland Österreich wurde zwar die erst seit Februrar geltende allgemeine Impfpflicht für alle Menschen über 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich Anfang März wieder ausgesetzt. Die ursprüngliche österreichische Regelung könnte aber als Blaupause für Deutschland dienen. Derzeit stocken allerdings die Fortschritte in Sachen Impfpflicht in Deutschland: Die Parteien sind sich uneins. Die Union will, dass die Regierung einen Vorschlag macht, währenddessen tun sich Parlamentarier zu Gruppenanträgen zusammen. Die Entscheidung über die Einführung der Impfpflicht soll ohne Fraktionszwang als Gewissensentscheidung im Bundestag gefällt werden.

    Welche Gruppenanträge zur Impfpflicht gibt es?

    Gruppenanträge sind Vorschläge von Parlamentariern, die sich unabhängig ihrer Fraktionen zusammenschließen. Sie erarbeiten beispielsweise einen Gesetztesentwurf, den sie dann als Gruppenantrag dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen. Zum Thema Impfpflicht haben sich bisher drei Meinungen herauskristallisiert: Die eine Gruppe lehnt eine Impfpflicht ab, die zweite fordert sie in verschiedenen Stufen und die dritte will die allgemeine Impfpflicht.

    So nehmen auch die Gesetzesentwürfe der Parteien zunehmend Gestalt an. Einen Entwurf für das "Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen" legten Bundestagsabgeordnete der Ampelparteien vor. Demnach sollen Erwachsene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland verpflichtet werden, Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene zu haben. Auch die Unionsfraktion hat einen Entwurf für ein Impfvorsorgegesetz erarbeitet. Darin wird die Einführung eines "Impfmechanismus" beschrieben, der in einem Dreistufenmodell Menschen zur Impfung gegen das Virus verpflichten könnte. Erst sollen über 60-Jährige, dann über 50-Jährige und später Angehörige der kritischen Infrastruktur sowie Beschäftigte in Schulen, Kitas und bei der Polizei geimpft werden.

    Daneben gibt es eine Initiative einer Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki gegen eine allgemeine Impfpflicht. Eine Gruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann arbeitet an einem Vorschlag für einen "Mittelweg": Beratungsgespräche für alle volljährigen Ungeimpften und – falls nötig – eine Impfpflicht ab 50 Jahren.

    Große Unterstützung erfährt laut dem stellvertretenden SPD-Fraktionschef Dirk Wiese eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren im Bundestag. Dieser würde sich wohl auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) anschließen. Fraglich bleibt jedoch, ob einer der Anträge die erforderliche Mehrheit im Parlament bekommt.

    Allgemeine Impfpflicht: Ab wann könnte sie gelten?

    Die Ampel-Regierung plant, dass das Gesetz zur Impfpflicht im April im Bundestag beschlossen werden soll. Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2023 befristet sein und bis dahin alle drei Monate auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Den Initiatoren der Impfpflicht ab 18 Jahren schwebt eine Umsetzung ab dem 1. Oktober 2022 vor, heißt es.

    Was sagt der Deutsche Ethikrat zur Impfpflicht?

    Der Ethikrat hat sich für eine Ausweitung der Impfpflicht ausgesprochen. Eine Impfpflicht sei zwar ein massiver Eingriff in persönliche Freiheitsrechte, es seien dabei auch zahlreiche rechtliche und ethische Argumente mit abzuwägen. Allerdings sei die Maßnahme unterm Strich erforderlich und angemessen. In der Erklärung heißt es, dass die Freiheit des Individuums nicht komplett voraussetzungslos sei: "Ein funktionierendes Gesundheitswesen, das durch eine solidarische Gesellschaft gewährleistet wird, ist im Falle einer schweren Erkrankung eine wesentliche Voraussetzung, um individuelle Freiheit zu behalten oder gegebenenfalls wiederzuerlangen".

    Weiter heißt es: "Die Pandemie führt vor Augen, dass unterschiedliche Freiheiten zusammenhängen. Die Freiheit, Bildung als essenzielles Gut zu erlangen sowie Kultur, Freizeit etc. umfassend zu genießen, lässt sich nur gewährleisten, solange die Pandemie unter Kontrolle ist." Uneins ist sich der Deutsche Ethikrat aber darüber, für wen die Impfpflicht gelten sollte.

    13 der 24 Mitglieder des Rats plädieren für eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene, dabei sollte es nur wenige gesundheitlich begründeten Ausnahmen geben. Sieben Mitglieder halten eine Impfpflicht für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen für ausreichend. Die betreffe dann vor allem ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen.

    Der Ethikrat und zahlreiche Juristen unterstrichen, dass auf jeden Fall zunächst mildere Maßnahmen ausgereizt sein müssten, also etwa eine verstärkte Werbung für freiwillige Impfungen.

    Strafen bei Verletzung der Impfpflicht in Deutschland?

    Bundeskanzler Olaf Scholz vermutet, dass die Verletzung der Impfpflicht wie eine Ordnungswidrigkeit behandeln werden würde. Daran ist für gewöhnlich ein Bußgeld geknüpft, eine Straftat wäre die Zuwiderhandlung aber nicht. Bisher gibt es jedoch noch keine konkreten Festlegungen. Scholz folgt mit seinem Vorschlag den Überlegungen des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP).

    Die  Abstimmung über eine allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag soll losgelöst von der Fraktionsdisziplin ablaufen. Üblicherweise stimmen Fraktionen im Parlament nämlich geschlossen ab – bei Themen wie Sterbehilfe, Ehe für Alle oder Organspenden verzichtet der Bundestag jedoch manchmal auf dieses Prinzip.  „Das ist eine gute Praxis bei so grundlegenden Fragen“, sagte Scholz in einem Interview mit den Tagesthemen in der ARD. „Fast jeder Deutsche hat dazu eine Meinung. Ich glaube, das sind genau die Fälle, die so entschieden werden müssen.“

    Wo gilt bereits eine Impfpflicht gegen Corona?

    Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Corona-Virus für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegewesen gilt bereits, bis zum 15. März muss hier ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Der Deutsche Ethikrat empfiehlt die Einführung eines nationalen Impfregisters.

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Aufsehen und starke Kritik gesorgt. Söder hatte von "großzügigsten Übergangsregelungen" gesprochen, was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs" hinauslaufe.

    Bayern halte die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach wie vor für eine gute Idee, betonte dagegen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag, den 10. Februar, im Bayerischen Rundfunk. Deren Einführung werde sich aber um ein "paar Wochen" verschieben, weil viele Fragen noch offen seien.

    Wie lange gilt man als geimpft?

    Der Schutz vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten lässt bei den derzeit verfügbaren Corona-Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nach. Deshalb wird der Impfstatus, also die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, nicht unendlich bestehen. Auf EU-Ebene verfällt der Impfstatus ohne Booster nach neun Monaten.

    Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Deutschland Anwendung finden soll.

    Allerdings sei es dann die Aufgabe von Kommunen, Landkreisen, Bundesländern und dem Bund, flächendeckende Booster-Impfungen auch zu ermöglichen, so Scholz. Aber sollen in Zukunft auch die Auffrischungsimpfungen verpflichtend sein? Darauf wollte sich Scholz bisher nicht festlegen.

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