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Soziale Netzwerke: Der Kampf gegen rechte Hetze im Netz - Ermittlungen auch in Augsburg

Soziale Netzwerke

Der Kampf gegen rechte Hetze im Netz - Ermittlungen auch in Augsburg

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    In sozialen Netzwerken wie Facebook wird oftmals unbedacht diskutiert. Wer hier wüste Beleidigungen ausstößt, kann Ärger mit der Justiz bekommen.
    In sozialen Netzwerken wie Facebook wird oftmals unbedacht diskutiert. Wer hier wüste Beleidigungen ausstößt, kann Ärger mit der Justiz bekommen. Foto: Foto: Jens Büttner, dpa

    Sie schimpfen, sie fluchen, sie beleidigen und stiften Krawall: Immer häufiger werden Soziale Netzwerke von Nutzern dazu missbraucht, Hass und Häme abzulassen. Nicht selten verletzen sie dabei Persönlichkeitsrechte oder verstoßen gegen das Strafrecht. Wie zuletzt in Bayern.

    Polizei ermittelt gegen Verfasser volksverhetzender Kommentare

    Auf der Facebook-Seite "Bürger stehen auf - Freyung Grafenau" machten die Betreiber mit dumpfen Parolen Stimmung gegen die Flüchtlinge im Landkreis Freyung-Grafenau. Es dauerte nicht lang, bis auf der Seite offen und aggressiv gegen Flüchtlinge gehetzt wurde: " mit denen. Ich heiz' den Ofen schon mal vor", hieß es etwa in einem Eintrag, den die Passauer Neue Presse veröffentlicht hatte.

    Zwar ist der Eintrag mittlerweile gelöscht, die Sache ist aber inzwischen ein Fall für die Kriminalpolizei. Sie ermittelt gegen zwei Personen, die volksverhetzende Postings auf der Internetseite hinterlassen haben sollen.

    Dass die Verfasser solcher Hass-Kommentare am Ende vor Gericht landen, ist längst kein Einzelfall mehr - das weiß auch die Augsburger Polizei. "Wir bekommen immer häufiger Anzeigen wegen volksverhetzender oder beleidigender Kommentare", sagt Polizeisprecher Ludwig Zausinger. Häufig wenden sich die Betroffenen selbst an die Polizei. Aber nicht immer führt eine Anzeige den Verfasser eines Beitrags automatisch vor Gericht: "Auch wenn viele verbale Entgleisungen geschmacklos sind - sie sind nicht immer strafrechtlich relevant."

    Ab wann gilt ein Kommentar als strafrechtlich relevant?

    "Die Grenze zum Strafrecht wird meistens mit Beleidigungen, übler Nachrede, Verleumdungen oder volksverhetzenden Kommentaren überschritten", sagt Zausinger. Diese Grenze zu ziehen, ist jedoch nicht immer einfach. "Spezielle Wörter, die auf dem Index stehen und bei denen dann ein Überwachungssystem anspringt, gibt es bei uns nicht", sagt Zausinger. Die Polizei sei kein Geheimdienst. Dazu fehlten auch die Ressourcen. "Wir können unmöglich alle Forenbeiträge kontrollieren."

    Dennoch schaut sich auch die Polizei im Internet und in den sozialen Netzwerken um - etwa vor kritischen Veranstaltungen im Sport- oder Extremismusbereich. Zuletzt etwa vor der umstrittenen Anti-Israel-Demo in Augsburg vor einigen Monaten. Der Aufruf der Bewegung für ein freies Palästina wurde vor allem über Facebook verbreitet. Schnell wurden dort wüste Beschimpfungen geteilt. Der Augsburger Rabbiner und der Vorsitzende der deutsch-israelischen Gesellschaft etwa wurden als „Affen“ betitelt. Ein junger Nutzer aus der Region mit türkischen Wurzeln wählte als Profilbild ein Foto von Adolf Hitler mit dem Slogan: „Fuck you Israel."

    Aber ab wann gilt ein Kommentar als strafrechtlich relevant?

    Die Polizei macht sich von solchen Stimmungen oder Ankündigen erst einmal ein Bild. "Das fließt dann in die Risikobewertung ein", erklärt Zausinger. Sehen die Polizisten dabei strafrechtlich relevante Kommentare, droht den Verfassern aber auch ein Ermittlungsverfahren. Bei der Polizei kümmert sich in solchen Fällen das Staatsschutz-Kommissariat um die Ermittlungen.

    Auch wer seinen echten Namen verschleiert, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen. Bei anonymisierten Beiträgen gelänge es immer wieder, den Verfasser zu identifizieren, sagt Zausinger. Die Polizei habe die Möglichkeit, die Identität des Nutzers über den Betreiber herauszufinden. "Das Internet ist keine rechtsfreie Zone", betont Zausinger. Wer erwischt wird und am Ende vor Gericht landet, müsse meist mit hohen Geldstrafen rechnen.

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