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Datenschutz: Recht auf Vergessen und Datenmitnahme - Neue EU-Regeln ab 25. Mai

Datenschutz

Recht auf Vergessen und Datenmitnahme - Neue EU-Regeln ab 25. Mai

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    Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.
    Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Foto: Felix Kästle, dpa

    Was ändert sich für die Verbraucher bei unangenehmen Informationen im Netz?

    Wenn noch Jugendsünden im Netz zu finden sind, die Betroffene gerne loswerden möchten, haben sie nun das sogenannte Recht auf Vergessenwerden: Firmen oder Behörden müssen die Daten über einen Menschen löschen, wenn dieser das fordert - und es keine rechtlichen Gründe gibt, sie weiter zu speichern. Informationsfreiheit kann ein Hindernis für die Löschung sein, etwa wenn ein Politiker frühere Fehltritte vertuschen möchte.  

    Was ändert sich beim Wechsel von einem Online-Dienst zum nächsten?

    Verbraucher haben künftig das Recht, ihre personenbezogenen Daten zu einem anderen Dienst mitzunehmen, etwa von einem sozialen Netzwerk zu einem anderen. Die Firmen müssen die Daten entweder dem Verbraucher maschinenlesbar aushändigen oder direkt an die neue Firma schicken.  

    Welche Auskunftsrechte haben Verbraucher künftig?

    Wenn die eigenen Daten von einer Panne oder einem Hackerangriff betroffen waren, müssen die Firmen das den Verbrauchern binnen 72 Stunden melden - außer der Vorfall führte "voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten" der Betroffenen.

    Wer darüber hinaus wissen will, was die Firmen oder Behörden mit den eigenen Daten anstellen, hat Anspruch auf mehr Informationen. Dazu gehören etwa Zweck und Dauer der Datenspeicherung sowie die Weitergabe an andere Stellen. Beobachter gehen davon aus, dass in der Praxis die bestehenden und oftmals ignorierten Datenschutzbelehrungen einfach um einige Seiten verlängert werden.

    Was kommt im Speziellen auf Eltern zu?

    Grundsätzlich brauchen Unternehmen eine Einwilligung, damit sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Mit der neuen Verordnung wird erstmals geregelt, dass es für Kinder einer vorherigen Zustimmung der Eltern bedarf. In Deutschland liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren. Wie die Firmen nun bei Jüngeren überprüfen wollen, ob die Eltern einer Nutzung des Diensts zustimmen, ist aber bislang offen.  

    Was ändert sich für Unternehmen?

    Unternehmen und Behörden müssen bei ihren Anwendungen von Anfang an den Datenschutz mitdenken und die Grundeinstellungen der Dienste datenschutzfreundlich gestalten. Wenn sich bei neuen Anwendungen Risiken für die Datensicherheit abzeichnen, müssen die Firmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren. Der kann die Datenverarbeitung sogar komplett untersagen.

    Außerdem müssen sie den regelungskonformen Umgang mit den Daten dokumentieren und im Zweifelsfall vor Gericht nachweisen können. Bedeutsam vor allem für US-Konzerne wie Facebook und Google ist, dass künftig die nationale Auslegung der Datenschutz-Verordnung in jedem Land für sie gilt - nicht wie früher nur die am Unternehmenssitz.

    Verstoßen sie gegen Datenschutzvorschriften, kann es künftig teuer werden: Die Geldbußen können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes betragen. (afp)

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