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Restaurantkritik: Streit um Sterne - Restaurant will transparentere Web-Beurteilungen

Restaurantkritik

Streit um Sterne - Restaurant will transparentere Web-Beurteilungen

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    "Sie hatten einen schlechten Tag?! Lassen Sie Ihren Frust am Bellvue raus..../www.frustbewaeltigung.de". Das Tübinger Restaurant will seine schlechte Web-Bewertung nicht hinnehmen.
    "Sie hatten einen schlechten Tag?! Lassen Sie Ihren Frust am Bellvue raus..../www.frustbewaeltigung.de". Das Tübinger Restaurant will seine schlechte Web-Bewertung nicht hinnehmen. Foto: Inga Kjer, dpa

    Der Kampf um die Sterne gehört im Netz zum Geschäft. Ob Hotels, Ärzte oder Gaststätten: Online können sie alle von den Kunden bewertet werden. Ein Tübinger Restaurant allerdings wehrt sich auf ungewöhnliche Weise gegen schlechte Bewertungen im Web und ruft seine Gäste zu absurd negativen Kritiken auf. Das Portal reagiert und löscht die Protesteinträge, Medien berichten. Der Streit weckt Aufmerksamkeit über die Grenzen der Unistadt hinaus. 

    Für Ulf Siebert waren es zweieinhalb Sterne des Anstoßes. Seit Anfang Oktober wehrt er sich gegen die Einstufung seines Restaurants Bellevue beim Bewertungsportal Yelp. "Aus zahlreichen Einträgen wurden nur fünf angezeigt und in das Gesamtranking integriert", sagt Siebert. Die Filtersoftware bringe vor allem ältere und schlechte Bewertungen als empfohlen nach vorne, diese würden der aktuellen Situation nach einem Chefkochwechsel nicht gerecht. Mit seinem Berater Alexander Klebanov forderte er Yelp auf, alle Bewertungen freizuschalten - oder die Seite zu löschen.

    Die Empfehlungssoftware sei automatisiert, hieß es in der Antwort des US-Unternehmens. Beiträge könnten weder von Nutzern noch von Yelp-Mitarbeitern beeinflusst werden, teilt Unternehmenssprecherin Hanna Schiller mit. Erklärungen dazu könnten auf der Seite nachgelesen werden, für alle Geschäfte würden die gleichen objektiven Standards gelten. Im Oktober 2012 hatte das US-Unternehmen das deutsche Portal Qype übernommen und die vorhandenen Rezensionen aber nur teilweise übertragen. Danach tauchten die ersten Beschwerden gegen Bewertungen auf. Die Löschung eines Profils, wie von Siebert gefordert, ist laut Yelp aber nicht gewollt und nicht möglich.

    In Tübingen stößt das auf Unverständnis. "Wir haben beschlossen, dem System die Narrenkappe aufzusetzen", sagt Siebert. Deshalb fordert er seine Gäste zu überzogen negativen Bewertungen bei Yelp auf, stellte zudem mit Klebanov die eigene Seite frustbewaeltigung.de ins Netz. Im Restaurant werben Banner und Tafeln für die Aktion. Yelp reagierte und löschte einen Teil der Protestbeiträge als Verstoß gegen die Richtlinien. Die Nutzer wurden über den Schritt und die Hintergründe informiert.

    Aus zweieinhalb Sternen wurden zwei

    Aus den zweieinhalb Sternen sind mittlerweile zwei geworden. Umsatzeinbußen hat der Streit für Siebert allerdings keine gebracht. Im Gegenteil, sagt der Tübinger. Er sitzt in einem der dunklen Sessel seines Restaurants, links hinter sich die Fensterfront auf den Neckar. Den Vorwurf, es gehe ihm rein um Publicity, weist er zum Teil zurück. Er wolle Aufmerksamkeit wecken, ja, aber nicht nur für sein Lokal: "Wir wollen mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf allen Bewertungsportalen." Von dem Problem seien zahlreiche Unternehmen betroffen.

    Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht man die Auseinandersetzung skeptisch: "Da niemand hinter die Kulissen der Portale blicken kann, ist der Informationswert solcher Bewertungen eigentlich gleich Null", sagt ein Sprecher. Verbraucher suchten die Infos trotzdem und versuchten, dadurch einen Eindruck zu bekommen. Die Portale müssten deutlich transparenter werden.

    Im Netz haben sich Sterne und Co. nicht zum ersten Mal als Streitpunkt entpuppt. Ende Oktober erst musste etwa ein Käufer seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen. Hingegen entschied der Bundesgerichtshof im September, dass Angehörige freier Berufe wie Ärzte oder Anwälte keinen Anspruch auf das Löschen von Bewertungen im Web haben. Auch Siebert will nun prüfen, ob sich rechtliche Schritte gegen Yelp lohnen.

    Grundsätzlich seien Bewertungsportale aus rechtlicher Sicht zulässig - es stelle sich aber die Frage, ob ein Unterlassungsanspruch bestehen könne, sagt der Tübinger Medienrechtler Norbert Flechsig. Dies sei dann der Fall, wenn falsche Behauptungen aufgestellt würden oder manipuliert werde. Ob man allerdings ein Portal auffordern könne, sein Geschäftsmodell und die Kriterien voraussetzungslos offenzulegen, sehe er aus juristischer Sicht eher skeptisch.

    Der Protest der Tübinger wird vorerst weitergehen. Irgendwann, sagt Klebanov, soll die Aktion dann einschlafen. Bis dahin bleibt der Streit nach Einschätzung der Verbraucherzentrale vor allem ein Marketinginstrument - für beide Seiten. Allerdings mit ernsthaftem Hintergrund: "Es fehlt eine unabhängige Prüfstelle für Portale, die das Recht hat, hinter die Kulissen zu schauen." Susanne Popp, dpa

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