Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Telefonieren ins EU-Ausland ab 2029 kostenlos

Roaminggebühren
22.03.2024

Telefonieren ins EU-Ausland wird ab 2029 kostenlos

Ab 2029 sollen Roaminggebühren abgeschafft werden.
Foto: Annette Riedl, dpa (Symbolbild)

Aktuell kostet ein Anruf ins EU-Ausland höchstens 19 Cent pro Minute. Ab 2029 soll die zusätzliche Gebühr komplett wegfallen.

Das EU-Parlament will Roaminggebühren ab 2029 abschaffen. Dann sollen Telefonanbieter laut einem Bericht vom Redaktionsnetzwerk Deutschland keine Extrakosten mehr für Telefonate in ein anderes EU-Land verlangen dürfen. Eigentlich wollte das Parlament das Ende der Zusatzkosten bereits in diesem Jahr einläuten, doch die Telekommunikationsbranche hatte dagegen rebelliert und erklärt, ihr würden mehr als zwei Milliarden Euro Einnahmen aus den Auslandsgesprächen bis 2029 wegfallen und für den Netzausbau fehlen.

Für welche Länder gilt EU-Roaming-Verordnung?

Großbritannien liegt zwar nicht in der EU, doch fast alle deutschen Mobilfunkanbieter zählen das Vereinigte Königreich zur EU-Roamingzone. In den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, die komplett von EU-Gebiet umschlossen sind, findet die EU-Roaming-Verordnung aber keine Anwendung. Manche Mobilfunkanbieter behandeln diese Gebiete aber trotzdem wie EU-Länder. Wer dorthin reist, sollte daher vor der Reise seinen Handyvertrag prüfen.

Auch für die Funknetze auf Schiffen gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht. Nutzt man sein Smartphone über das Bordfunknetz, muss man auch innerhalb der EU mit hohen Roaminggebühren rechnen. Eine Gesprächsminute kann laut dem ADAC bis zu zehn Euro kosten. Auch in Flugzeugen sollte man vorsichtig sein.

Roaminggebühren: Was Anrufe ins EU-Ausland aktuell kosten

Die Roaminggebühren werden durch eine EU-Verordnung festgelegt. Diese sorgt für niedrige Preise beim Telefonieren im Ausland und verhindert hohe Telefonrechnungen. Die Verordnung beschreibt, wie viel Mobilfunkanbieter für das Telefonieren im europäischen Ausland maximal verlangen dürfen.

Abgehende Anrufe kosten aktuell höchstens 19 Cent, ankommende Anrufe fünf Cent. Das gilt für alle Anrufe zu einem Anschluss im EU‑Ausland. Wer für den kommenden Urlaub in Paris bereits einen Tisch in einem Restaurant reservieren will oder einen Freund auf Mallorca anrufen möchte, bezahlt aktuell höchstens 19 Cent pro Minute. Wer sich im EU-Ausland aufhält, kann innerhalb dieses Landes und in sein Heimatland ohne zusätzliche Kosten telefonieren.