
Das gehört nicht in den Hausmüll
Immer wieder brennt es auf Recyclinghöfen. Damit das nicht passiert, sind auch die Verbraucher gefordert
Lithium-Batterien sind in der jüngsten Vergangenheit mit einigen Bränden in Recycling- und Entsorgerfirmen als mögliche Brandursache in die Schlagzeilen geraten. Dabei ist es äußerst wichtig, dass Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus wie auch alle anderen Batterien und Akkus nicht im Haus- oder Sperrmüll landen, sondern separat in eigenen Batteriesammelstellen beim Handel oder auf den Wertstoffhöfen fachgerecht entsorgt werden. Alte Batterien sollten hierbei nicht lange zu Hause gelagert werden. Das teilt der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben mit. Lithiumbatterien bzw. wieder aufladbare Lithium-Akkus werden aufgrund ihrer positiven Eigenschaften wie ihrer höheren Energiedichte, der sehr langen Lagerfähigkeit sowie des weiten Temperaturbereichs für Lagerung und Betrieb zunehmend immer mehr in elektronischen Geräten eingebaut. Bekanntermaßen werden sie als Hochleistungsträger unter anderem in Laptops, Notebooks, Handys und Digitalkameras eingesetzt. Aber auch in Form von Knopfzellen sind Lithium-Batterien unter anderem in Uhren, elektrischen Zahnbürsten, Taschenrechnern, Küchen- und Personenwaagen; medizinischen Geräten sowie in vielen elektronischen Spielgeräten zu finden.
Neben einer Rücknahmepflicht des Handels für gebrauchte Batterien ist auch der Verbraucher gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus separat in Sammelboxen zu entsorgen, um ein Recycling der Batterien und ihrer wertvollen Inhaltsstoffe zu ermöglichen. Batterien wie auch Akkus dürfen keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden.
Gegenüber den herkömmlichen „Trockenbatterien“ wie Alkali-Mangan-Batterien gelten für Lithium-Batterien aufgrund ihres Gefährdungspotenzials nach deren Gebrauch jedoch erhöhte Anforderungen an Lagerung und Entsorgung. So müssen Lithium-Batterien durch eine geeignete Verpackung (etwa Folie oder Plastiktüte) und/oder durch Isolierung der Pole etwa mit Klebestreifen gegen Kurzschluss sowie Beschädigung gesichert werden. Nur so lassen sich Umweltgefahren, insbesondere Brandgefahr, vermeiden.
Auf den Recyclinghöfen des AWV-Nordschwaben sind Lithium-Batterien und -Akkus nur gesichert wie oben beschrieben in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Lithium-Batterien schwerer als 500 g bzw. alle beschädigten (verformten oder aufgeblähten) Batterien dürfen nur an den Reyclinghöfen Donauwörth-Binsberg, Rain, Oettingen, Nördlingen, Gundelfingen/Lauingen, Dillingen und Wertingen in speziellen nur für Lithium-Batterien vorbehaltenen, verschließbaren Behältern gelagert und entsorgt werden.
Bei der Entsorgung aller elektronischen Geräte, sowohl Klein- als auch Großgeräte, gilt jedoch grundsätzlich, dass Batterien bzw. Akkus durch den Anlieferer selbst entnommen und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden müssen. Das Fachpersonal an den Recyclinghöfen gibt gerne Auskunft bei Fragen zur Entsorgung Ihrer Batterien. (pm)
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