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Bissingen
20.08.2019

Bürgermeisterwahl in Bissingen: Das gilt es zu beachten

Am 13. Oktober sind in Bissingen Neuwahlen. Am Abend dieses Sonntages steht dann fest, wer der neue Bürgermeister der Marktgemeinde ist und künftig die Geschicke im Rathaus leiten wird. Ab jetzt können Wahlvorschläge bei der Verwaltung eingereicht werden.
Foto: Brigitta Ernst

Fristen, Gesetze und zahlreiche Prüfungen: Im Rathaus Bissingen dreht sich alles um die Wahl im Oktober. Bislang gibt es einen einzigen offiziellen Wahlvorschlag.

Arne Spahr hat sogar einen extra Kalender, der ausschließlich mit Terminen zur Bürgermeisterwahl befüllt ist. Ist das Datum der Wahl dort eingetragen, werden automatisch die vorgegebenen Fristen ausgerechnet. „Aber darauf allein verlasse ich mich nicht“, sagt Bissingens Geschäftsstellenleiter und lacht. Denn Fehler dürfen nicht passieren – zumindest ist die Zeit dafür ziemlich knapp. Am 13. Oktober wird in Bissingen der neue Bürgermeister gewählt. Binnen drei Monaten müssen Spahr und seine Kollegen im Rathaus alles organisieren. Und sich an offizielle Fristen halten.

Ein Vorschlag von den Freien Wählern

Eine davon ist am kommenden Donnerstag, 22. August. Spahr erklärt: „Das ist genau der 52. Tag vor der Wahl. Bis 18 Uhr können bei uns Wahlvorschläge eingereicht werden.“ Bis zum nächsten Tag muss er diese unverzüglich prüfen und im nächsten Schritt bekanntmachen. Spahr sagt, dass er gleich am Freitag den oder die Vorschläge sowohl auf Bekanntmachungstafeln im Rathaus als auch im Schaukasten außerhalb des Gebäudes aufhängen wird. Stand Montag liegt Bissingens Geschäftsstellenleiter ein Wahlvorschlag vor. Er ist von den Freien Wählern, die Stephan Herreiner vorschlagen. (Der Bericht dazu: Freie Wähler nominieren Stephan Herreiner)

Damit ein Bewerber für das Amt des Bürgermeisters vorgeschlagen werden kann, braucht es einige Voraussetzungen. Vor allem aber entweder eine Partei oder eine Wählergruppe, die die Person stützt. Eine Einzelperson kann keinen Wahlvorschlag einreichen. „Eine Wählergruppe kann als Verein organisiert oder auch nicht organisiert sein“, so Spahr weiter. Wichtig sei, dass sich die Gruppe an der Wahl und somit an der Kommunalpolitik der Gemeinde beteiligen wolle. Hat man eine Wählergruppe mobilisiert, braucht es eine offizielle Aufstellungsversammlung – und eine zusätzliche Unterstützerliste. „Wenn eine Gruppe noch nie im Gemeinderat war, braucht es eine gewisse Anzahl an Unterschriften, damit sie zugelassen ist. Die Anzahl hängt von der Gemeindegröße ab“, sagt Arne Spahr. 80 Unterschriften muss ein Bewerber oder eine Bewerberin für Bissingen zusammenbringen.

Der wichtigste Tag ist der 3. September

Haben es die Wahlvorschläge bis ins Rathaus geschafft, ist der Geschäftsstellenleiter wieder gefragt. Unverzüglich, so schreibt es das Wahlgesetz vor, muss er die eingereichten Unterlagen nach einem bestimmten Schemata prüfen, dann folgt die Bekanntmachung. „Deshalb sind wir in der Verwaltung schon dankbar, wenn wir die Vorschläge nicht kurz vor Fristende bekommen. Sonst haben wir kaum Möglichkeiten für Rückfragen“. Sind alle Vorschläge geprüft und bekannt, muss Arne Spahr als Wahlleiter einen Wahlausschuss bilden, der sich aus den stärksten Parteien und Wählergruppen aus dem Gemeinderat zusammensetzt. Vier Beisitzer und je vier Stellvertreter müssen dem Ausschuss angehören. „Der wichtigste Tag für mich ist dann der 3. September. Das ist der 40. Tag vor der Wahl. Da muss der Wahlausschuss die Gültigkeit der Wahlvorschläge prüfen. Das muss zwingend am 3.9. passieren.“ (Lesen Sie auch: Neuwahlen: Wer will ins Bissinger Rathaus einziehen?)

Fragen wie „Wie ist die Aufstellungsversammlung abgelaufen?“, „Wer hat alles abgestimmt?“ oder „Wer steckt hinter der Unterschrift“ müssen offiziell geklärt und geprüft werden. Ist das erledigt und wiederum offiziell bekanntgemacht worden, werden umgehend die Stimmzettel gedruckt. „Dann beginnt die klassische Arbeit vor einer Bürgermeisterwahl“, sagt Arne Spahr. Wahlhelfer müssen organisiert, Unterlagen verteilt und Mitarbeiter eingeteilt werden. Zudem müssen immer wieder rechtliche Hinweise erklärt und veröffentlicht werden. Zum Beispiel: Steht auf dem Stimmzettel am 13. Oktober nur ein Name zur Wahl, dann kann handschriftlich ein zusätzlicher Name dazugeschrieben werden. „Sobald aber zwei oder mehr Bürgermeisterkandidaten zur Wahl stehen, kann man keinen weiteren Kandidaten dazuschreiben. Der Stimmzettel ist dann ungültig. Und das wäre bei einer Bürgermeisterwahl sehr schade“, sagt Spahr.

Wer Bürgermeister werden kann

Wählen dürfen am 13. Oktober in Bissingen auch EU-Bürger, sie dürfen sich aber wiederum nicht selbst zur Wahl stellen. Insgesamt sind es rund 3000 Wahlberechtigte. Bürgermeister kann nur eine Person werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, 18 Jahre und am Tag des Beginns der Amtszeit nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat. Der Wohnort wiederum spielt keine Rolle, wie Arne Spahr weitererklärt. Zumindest im Kesseltal. „Weil wir in Bissingen einen hauptamtlichen Bürgermeister haben.“

Wer das künftig sein wird, entscheidet sich am Sonntag, 13. Oktober. Bislang haben Zweiter Bürgermeister Stephan Herreiner und die Unterringingerin Monika Rau ihr Interesse an diesem Amt offiziell bekundet. Am kommenden Mittwoch hat die Partei BwB eine Nominierungsversammlung organisiert – ob es einen weiteren Kandidaten gibt oder ein aktueller Bewerber unterstützt wird, ist offiziell nicht bekannt.

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