König Sigismund und die Bissinger Marktstraße
Was verrät Bissingens Marktstraße? Ein Blick in Archiv verrät viel über die Marktgemeinde im Kesseltal.
Eine Marktgemeinde ist laut Definition ein Ort mit Marktrecht. In Bayern ist es eine kommunalrechtliche Bezeichnung für eine Gemeinde mit einem entweder his-torischen oder formell verliehenen Marktrecht. Vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein wurde Orten das Marktrecht verliehen, die städtisch geprägt, aber nicht so groß waren. Die Führung des Wortes „Markt“ im Gemeindenamen ist offiziell nicht erforderlich, hat jedoch einen ganz praktischen Vorteil – auch für die Marktgemeinde Bissingen. Nachdem es im alamannischen Sprachraum mehrere Bissingen gab und bis heute gibt nannte man ab dem 14. Jahrhundert Bissingen im Kesseltal nicht selten auch „Markt Bissingen“. Wie im Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen 2006, im Bericht von Archivpfleger Helmut Herreiner nachzulesen ist.
Schon im 13. Jahrhundert wurde Bissingen als Markt erwähnt
Erstmals als Markt erwähnt wurde Bissingen in einer Urkunde vom 24. Januar 1281. Als Entdecker dieses Schriftstückes gilt Hauptlehrer Johann Hoesch, der in der alten Bissinger Schule Schulleiter war. Johann Hoesch fand die Urkunde in den Archiven des Fürstenhauses Oettingen-Wallerstein, wo sie auch heute noch auf der Harburg liegt. Diese Urkunde ist nun, wie Anton Michael Seitz anlässlich der 700-Jahr Feier des Marktes Bissingen treffend schrieb, „die histori-sche Begründung und Rechtfertigung“ für das Marktjubiläum der Gemeinde Bissingen.
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