Eine Marktgemeinde ist laut Definition ein Ort mit Marktrecht. In Bayern ist es eine kommunalrechtliche Bezeichnung für eine Gemeinde mit einem entweder his-torischen oder formell verliehenen Marktrecht. Vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein wurde Orten das Marktrecht verliehen, die städtisch geprägt, aber nicht so groß waren. Die Führung des Wortes „Markt“ im Gemeindenamen ist offiziell nicht erforderlich, hat jedoch einen ganz praktischen Vorteil – auch für die Marktgemeinde Bissingen. Nachdem es im alamannischen Sprachraum mehrere Bissingen gab und bis heute gibt nannte man ab dem 14. Jahrhundert Bissingen im Kesseltal nicht selten auch „Markt Bissingen“. Wie im Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen 2006, im Bericht von Archivpfleger Helmut Herreiner nachzulesen ist.
Bissingen