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Landkreis Dillingen: Corona-Warnwert im Landkreis Dillingen überschritten: das gilt

Landkreis Dillingen

Corona-Warnwert im Landkreis Dillingen überschritten: das gilt

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    Das Landratsamt Dillingen erlässt aufgrund § 28 Abs. 1 IfSG, §25 a Abs. 1 Ziffer 1 und 8 der 7. BayIfSMV, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 desGesundheitsdienstverbraucherschutzgesetzes, § 65 Zuständigkeitsverordnung sowieArt. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz die nachfolgende

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