Werden die Kinder persönlich aussagen oder von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen? Diese Frage war bis kurz vor Beginn des zweiten Verhandlungstags am Landgericht Augsburg ungewiss. Im Strafverfahren der Jugendkammer wird einem 60-Jährigen aus dem Landkreis Dillingen zur Last gelegt, seine Kinder beginnend im Alter von zehn beziehungsweise sieben Jahren in den Jahren 2010 bis 2014 sexuell missbraucht zu haben (wir berichteten). Am Tag der Verhandlung ist klar: Sohn und Tochter wollen nicht persönlich vor Gericht erscheinen.
Dillingen