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Gundelfingen
10.09.2020

Diese Sachen warten in Gundelfingen auf ihre Besitzer

Irene Koch arbeitet seit 41 Jahren in der Gundelfinger Verwaltungsgemeinschaft, unter anderem ist sie für das Fundbüro zuständig. In einem dicken Buch führt sie Protokoll darüber, was gefunden und abgegeben wird.
Foto: Simone Bronnhuber

Plus Im Gundelfinger Fundbüro warten nicht nur Schlüssel, Geldbeutel und Fahrrad auf ihre Besitzer. Auch eine Metallstange, ein Stromaggregat oder ein Motorrad stehen dort.

Geldbeutel oder Schlüsselbund – ruckzuck verliert man solche Gegenstände. Aber auch das Handy bleibt vielleicht mal versehentlich am Badesee liegen und ein Geldschein flattert hin und wieder auch mal vor dem Supermarkt auf den Boden. Und dann? Dann beginnt die verzweifelte Suche, die immer mit der Frage beginnt: Wo war ich zuletzt? Nach erfolgloser Suche gibt es noch eine Möglichkeit: Fundbüros. Völlig unterschätzt, aber in den Rathäusern und Verwaltungsgemeinschaften fester Bestandteil. In loser Reihenfolge spitzeln wir in den nächsten Wochen in die Fundbüros im Landkreis Dillingen und schauen, was dort auf seine Besitzer wartet.

Vermisst jemand seine Cabrio-Abdeckung?

Ein Feuchtmessgerät für Mais. Ein kleines Stromaggregat. Oder der sperrige Windschutz für ein Cabrio. Den wertvollen Werkzeugkoffer hat sogar die Polizei bei Irene Koch abgegeben. „Es gibt schon immer wieder kuriose Gegenstände“, sagt sie. So steht auch seit einiger Zeit eine große Metallstange im Gundelfinger Rathaus und wartet auf ihren Besitzer. „Keine Ahnung, für was die gebraucht wird oder nicht“, sagt Irene Koch und lacht. Dennoch: Sie bewahrt alles, was bei ihr abgegeben wird, auf – und sei es noch so kurios. Seit 41 Jahren arbeitet sie in der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen und ist unter anderem für das Fundbüro zuständig. In einem dicken Buch schreibt sie detailliert auf, was wer wann und wo gefunden hat. Damit alles nachvollziehbar ist und im besten Fall der Besitzer seine verlorenen Sachen wiederbekommt. Oder sich der Finder nach der abgelaufenen Frist freuen kann. Ein halbes Jahr, so das Gesetz, müssen Fundgegenstände aufbewahrt werden. Dann fallen sie zum Finder zurück – wenn dieser sie haben will.

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