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Dillingen/Augsburg
14.01.2021

Prozess um toten Dreijährigen aus Dillingen: Der Angeklagte schweigt

Vor dem Augsburger Landgericht hat am Donnerstag der Prozess um den toten Dreijährigen aus Dillingen begonnen.
Foto: Jakob Stadler (Symbolbild)

Plus Vor dem Augsburger Landgericht hat der Prozess gegen einen 24-Jährigen begonnen, der einen dreijährigen Buben in Dillingen getötet haben soll. Der erste Verhandlungstag wird bereits nach 20 Minuten unterbrochen.

Der Angeklagte schweigt. Und sorgt damit dafür, dass der erste Prozesstag im Verfahren um den Totschlag eines dreijährigen Kindes in Dillingen bereits nach knapp 20 Minuten unterbrochen wird. Der Angeklagte, das ist ein heute 24-jähriger Mann, der im Oktober 2019 den dreijährigen Sohn seiner damaligen Partnerin so schwer verletzt haben soll, dass das Kind in der folgenden Nacht starb.

Punkt 9 Uhr betritt das Gericht um vorsitzenden Richter Roland Christiani den großen Schwurgerichtssaal des Augsburger Strafjustizzentrums. Im coronabedingt nur weitläufig bestuhlten Saal haben vor allem zahlreiche Medienvertreter Platz genommen.

Der Mann aus Dillingen soll den Dreijährigen geschüttelt und geschlagen haben

Ihre ersten Aufnahmen haben sie zu diesem Zeitpunkt schon im Kasten. Kurz vor dem Gericht haben zwei Justizbeamte den Angeklagten in den Saal geführt. Im schneeweißen, langärmligen Hemd und Jeans betritt der 24-Jährige den Saal, das Gesicht mit einer Mund-Nase-Maske bedeckt. Als einziger aufseiten der Prozessbeteiligten trägt der Angeklagte seine Maske ununterbrochen. Fragen des Gerichts zu seinen Personalien beantwortet der gebürtige Heidenheimer mit fester Stimme. Ja, er habe den Beruf des Elektronikers gelernt und zuletzt bis zu seiner Verhaftung im Mai 2020 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr gedient.

Dann verliest Staatsanwalt Michael Nißl die Anklageschrift. Darin wird der Vorwurf des Totschlags gegen den zur Tatzeit 23-Jährigen präzisiert. Demnach sollte der Mann am 20. Oktober 2019, dem Kirchweih-Sonntag, die beiden Kinder seiner damaligen Lebensgefährtin beaufsichtigen, während die Mutter morgens die Wohnung verließ. Im Laufe des Tages, als der Angeklagte mit dem dreijährigen Buben und dessen zweijähriger Schwester allein zu Hause war, sei es zu Übergriffen gekommen. Wohl mindestens zwei Mal habe der Mann dem Dreijährigen mit der Faust in die Magengegend geschlagen, zudem habe er den Buben gepackt, hochgehoben und übermäßig geschüttelt. Als die ersten Rettungskräfte am Ort des Geschehens eingetroffen waren, habe deren erste Sorge dem Leben des Buben gegolten. Zwar habe das Kind äußerlich gesehen kaum Wunden aufgewiesen, dennoch war es in der folgenden Nacht im Krankenhaus in Augsburg an seinen schweren Verletzungen gestorben. Totschlag in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den 24-Jährigen.

Ein Arzt und ein Psychiater begleiten den Prozess um den toten Dreijährigen aus Dillingen

Dann die Frage von Richter Christiani an den Angeklagten, ob er sich zu den Tatvorwürfen äußern wolle. Werde er momentan nicht tun, erklärten die beiden Verteidiger Felix Dimpfl und Johannes Römer dem Gericht. Zwar versuchte Richter Christiani, den Angeklagten davon zu überzeugen, wie hilfreich es für den Gang des Verfahrens vor allem aus der Warte des 24-Jährigen sein könne, wenn er sich bereits jetzt zu der Tat äußern würde, aber der Angeklagte bestätigte, was seine Rechtsanwälte ihm geraten hatten: Er mache zum derzeitigen Zeitpunkt keine Angaben. Und das bezog der Mann auch auf die sogenannten persönlichen Verhältnisse, die üblicherweise erst später im Verfahren besprochen werden. Auch hier machte der Angeklagte keine Angaben, etwa was seinen Lebenslauf, seinen schulischen Weg, seine Ausbildung, anbelangt.

Von Anfang an wird der 24-Jährige während des Verfahrens von einem Arzt und einem Psychiater begutachtet. Nachdem die Verteidigung für den ersten Verhandlungstag auch noch keine Beweisanträge vorbereitet hatte, erfolgte bereits nach 20 Minuten die erste Unterbrechung. Insgesamt hat das Gericht in dem Verfahren 15 Prozesstage anberaumt, der letzte könnte nach derzeitigem Stand der 26. März sein.

Das Verfahren wurde schon im Vorfeld mit Spannung erwartet: Denn der Fall des toten Dreijährigen aus Dillingen hatte 2019 für Aufsehen gesorgt – auch, weil eine Anwohnerin dem Landratsamt den Hinweis gegeben hatte, dass in der Familie etwas nicht stimme. Dabei ging es um die Hunde des Paars, aber auch um die Kinder. Der Hinweis wurde jedoch innerhalb der Behörde nicht weitergegeben. (mit dz)

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.01.2021

Die Dame hat das wohl dem Veterinäramt gemeldet, nicht dem Jugendamt.

14.01.2021

Hoffentlich fühlt sich die Dame, die den Hinweis nicht weitergegeben hat, immer noch wohl in ihrer Haut. So jemand gehört aus dem Amt entlassen mit allen Konsequenzen. So ein Verhalten ist mit nichts zu entschuldigen. Das arme Kind.