Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Und zwar besteht bis zum 30. Juni letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Das teilt die Donauwörther Agentur für Arbeit mit, die auch den Landkreis Dillingen betreut.
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