
Dillingen/Höchstädt
HQ 100: Klagen abgewiesen

Dillingen und Höchstädt sind vor Gericht gezogen. Gegenstand des Verfahrens war die Situation in mehreren Städten des Landkreises Dillingen.

Die Städte Dillingen und Höchstädt sowie eine Privatperson aus dem Landkreis Dillingen haben kürzlich vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen die Ausweisung von Gebieten für HQ 100, das hundertjährliche Hochwasserereignis, geklagt.
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Gegenstand des Verfahrens war die Situation in Dillingen, Höchstädt, Lauingen, Haunsheim, Wittislingen, Ziertheim, Bachhagel und Syrgenstein.
Auch ein Gegengutachten hilft nicht
Wie das Verwaltungsgericht auf Anfrage mitteilt, wurden alle Klagen abgewiesen. Demnach sei die Festsetzung der Hochwassergebiete nicht zu beanstanden gewesen. Diese seien anhand von Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes sowie des Landesamtes für Umwelt ermittelt worden.

Auch ein Gegengutachten, das die Stadt Dillingen in Auftrag gegeben hatte, konnte die naturwissenschaftliche Einschätzung der beiden Behörden nicht „erschüttern“, teilt das Gericht mit.
Auch bezüglich der privaten Klägerin habe das Gericht keine Rechtsverletzung erkennen können und die Klage abgewiesen. (ands)
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