Prozess um Embryonenspende: Eine weitere Lösung für den unerfüllten Kinderwunsch?
Plus Die Arbeit des Höchstädter Netzwerks Embryonenspende wird vor dem Obersten Landesgericht München verhandelt. Das Urteil dürfte bundesweit Aufsehen erregen.
Das Thema hat Wellen bis weit über die Grenzen unserer Region geschlagen: Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München hat am Mittwoch der Berufungsprozess gegen den Höchstädter Verein Netzwerk Embryonenspende begonnen. Angeklagt sind der Vorsitzende des Vereins, Hans-Peter Eiden, sowie zwei Mediziner. Es geht um Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz. Die Frage, die das Gericht beantworten muss, ist die folgende: Wann beginnt ein Leben?
Der Fall, über den wir bereits mehrfach berichteten, begann 2018. Damals wurde vor dem Amtsgericht Dillingen über die Praxis des Netzwerks Embryonenspende verhandelt. Es ging um die Frage, ob Eizellen, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden, weitergegeben werden dürfen. Denn der Höchstädter Verein hat – eigenen Angaben zufolge ohne Gewinnabsicht – Eizellen, die bereits mit Spermien zusammengebracht und dann eingefroren worden waren, bevor es zur Verschmelzung kam, an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch vermittelt.
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