
Jetzt Anträge stellen
Für die Vereinspauschale
Die Sportförderrichtlinie ist die Grundlage für die vom Freistaat Bayern alljährlich an die Sport- und Schützenvereine gewährten Vereinspauschalen.
Landrat Leo Schrell weist die anspruchsberechtigten Vereine deshalb auf die maßgebliche Änderung hin. So werden nur noch Übungsleiterlizenzen anerkannt, die vom Verein ab dem 1. März vergangenen Jahres oder einem späteren Zeitpunkt im Sportbetrieb eingesetzt wurden, am Stichtag 2. März dieses Jahres gültig sind und dem Verein zur Verfügung stehen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.