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Kommentar: Sterbehilfe: Das Thema geht uns alle an

Kommentar

Sterbehilfe: Das Thema geht uns alle an

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    Bisher hat der umstrittene Paragraf 217 des Strafgesetzbuches eine assistierte Sterbehilfe nahezu verhindert. Eine Unterliezheimerin hätte sich das für ihren Mann gewünscht.
    Bisher hat der umstrittene Paragraf 217 des Strafgesetzbuches eine assistierte Sterbehilfe nahezu verhindert. Eine Unterliezheimerin hätte sich das für ihren Mann gewünscht. Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolfoto)

    Das Gericht hat einen Weg freigemacht, der bislang nur im Ausland möglich war. Neben der Freiheit, sich selbst das Leben zu nehmen, kann man sich nun auch von Dritten helfen lassen. Unter anderem mehrere schwerkranke Menschen hatten sich dafür vor Gericht eingesetzt. Vor dem Urteil in Karlsruhe blieben nur Angehörige und „Nahestehende“, die beim Suizid unterstützten, straffrei ( Recht auf Sterbehilfe: Das bedeutet das Urteil zum selbstbestimmten Tod ).

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