Das Gericht hat einen Weg freigemacht, der bislang nur im Ausland möglich war. Neben der Freiheit, sich selbst das Leben zu nehmen, kann man sich nun auch von Dritten helfen lassen. Unter anderem mehrere schwerkranke Menschen hatten sich dafür vor Gericht eingesetzt. Vor dem Urteil in Karlsruhe blieben nur Angehörige und „Nahestehende“, die beim Suizid unterstützten, straffrei ( Recht auf Sterbehilfe: Das bedeutet das Urteil zum selbstbestimmten Tod ).
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