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Kreis Dillingen
23.01.2020

Ausgesetzter Säugling: Baby lag 24 Stunden auf der Wiese

In Unterglauheim (Kreis Dillingen) ist im Sommer ein neugeborener Säugling ausgesetzt worden.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbol)

Plus Eine 31-Jährige soll ihr Neugeborenes in Unterglauheim ausgesetzt haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben - und gibt Details zum Vorfall bekannt.

Im Fall des ausgesetzten Säuglings von Unterglauheim gibt es Neuigkeiten. Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg mitteilt, ist nun Anklage gegen die Mutter erhoben worden. Der 31-Jährigen werden versuchter Totschlag, schwere und gefährliche Körperverletzung sowie Aussetzung vorgeworfen.

Ausgesetzter Säugling von Unterglauheim: Anklage gegen Mutter

Die Angeklagte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Augsburg dringend verdächtig, im vergangenen Sommer, in den frühen Morgenstunden des 21. Juli, auf einer Wiese am Ortsrand von Unterglauheim (Kreis Dillingen) einen Buben zur Welt gebracht und ihn dort ohne Fütterung oder Pflegemaßnahmen unbekleidet liegen gelassen zu haben, in der Annahme, dass der Säugling ohne jegliche Nahrung den Witterungsbedingungen ungeschützt ausgesetzt ist und, wegen der abgelegenen Örtlichkeit, zeitnah versterben wird.

Im Sommer 2019 ist in Unterglauheim ein Säugling ausgesetzt worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Mutter erhoben.
Foto: Josef Scherer (Archiv)

Säugling lag 24 Stunden in der Wiese

Der Säugling wurde erst nach einer mehr als 24-stündigen Liegezeit am 22. Juli zufällig von einem Anwohner, der auf einem Feldweg spazieren ging, entdeckt und in lebensbedrohlichem Zustand mit einem Hubschrauber ins Universitätsklinikum Augsburg eingeliefert (lesen Sie hier mehr dazu). Trotz der sich entwickelnden schweren Sepsis, der eintretenden Kreislauf- und Ateminsuffizienz, einem akuten Nierenversagen und der erforderlichen Amputation dreier Zehen, konnte das Leben des Buben dort gerettet werden.

Kind ist mittlerweile bei einer Pflegefamilie

Das Kind befindet sich mittlerweile in der Obhut einer Pflegefamilie. Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren vor. Wenn die Tat, wie hier, im Versuchsstadium bleibt, kann der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis elf Jahre und drei Monate gemildert werden, so die Staatsanwaltschaft. Weiterhin beträgt der gesetzliche Strafrahmen für schwere Körperverletzung und Aussetzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren und für gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Die Verhandlung findet an voraussichtlich an vier Terminen Ende März am Landgericht Augsburg statt. (pm, ands)

Hier finden Sie alle Hintergründe zum Fall des ausgesetzten Säuglings in Unterglauheim:

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Die Diskussion ist geschlossen.

24.01.2020

Da muss eine harte Strafe her. Dass es beim "Versuch" geblieben ist ist ja nicht der Verdienst der Angeklagten. Wenn es nach Ihr gegangen wäre wäre das Kind dort gestorben.