
Totschlag-Prozess: Moralische Schuld am Drogentod des Freundes

Plus Das Augsburger Landgericht hat die Angeklagten aus dem Landkreis Dillingen verurteilt. Ursprünglich lautete der Vorwurf "Totschlag durch Unterlassen".
13 Monate Haft für eine 30-Jährige und sieben Monate für ihren mitangeklagten 32-jährigen Bekannten – so lautet das Urteil des Augsburger Landgerichts im Falle eines Drogentoten vom November 2017 im Landkreis Dillingen. Hatte der Anklagevorwurf anfangs noch „Totschlag durch Unterlassen“ gelautet, wurden die beiden Angeklagten nunmehr „nur“ noch wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.
Ohne erkennbare Regung verfolgen die beiden Angeklagten die Verkündigung des Urteils. Sie im weißen Kapuzensweatshirt, er im schwarzen Pullover, sitzen die beiden drei Meter auseinander auf der Anklagebank und hören, was ihnen vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser zu sagen hat. Dass sie „gerade noch mit einem blauen Auge davongekommen“ seien, was die Strafe anbelangt, sagt die Richterin in der Urteilsbegründung. Und dass sie alleine selbst klarkommen müssten mit ihrer moralischen Schuld am Tod ihres Freundes, denn „der könnte noch leben, wenn Sie rechtzeitig Hilfe geholt hätten“.
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