Aufgrund der bayernweit unverändert hohen Sieben-Tage-Inzidenz hat die Bayerische Staatsregierung eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft gesetzt. Im Landkreis Dillingen gelten deshalb aufgrund der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) seit 24. November folgende Regelungen in allen Lebensbereichen:
Landkreis Dillingen