
Dillingens Landrat erinnert Vereine an eine wichtige Frist

Jetzt können Vereine wieder Anträge auf die Vereinspauschale stellen. Dabei sollten sie sich sputen. Außerdem gibt es heuer coronabedingt auch Änderungen. Welche, erklärt der Dillinger Landrat
Um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 wurden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) verlängert.
Über dieses Programm gewährt der Freistaat Bayern insbesondere den Sport- und Schützenvereinen seit vielen Jahren zur Unterstützung der Jugendarbeit die sogenannte Vereinspauschale.
Diese ist grundsätzlich bis zum 1. März 2021 beim Landratsamt zu beantragen. Deshalb weist Landrat Leo Schrell in einer Pressemitteilung die anspruchsberechtigten Vereine sowohl auf die Möglichkeit der Förderung als auch auf einige Änderungen gegenüber dem zurückliegenden Jahr hin.
So wird das bisherige Verbot der Teilung von sogenannten „Zusatzlizenzen“ aufgehoben. Ab dem Jahr 2021 können diese hälftig auf zwei Vereine aufgeteilt werden.
Zudem gibt es im Hinblick auf die Corona-Pandemie in diesem Jahr einige Besonderheiten. So können ausnahmsweise alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, auch ohne eine Fortbildung oder Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden. Weiter kann für das kommende Förderjahr ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, dass Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden.
Zudem kann die Corona-Pandemie grundsätzlich als besonderer Grund für die Gewährung der Vereinspauschale in Bezug auf das Beitragsaufkommen anerkannt werden.
Dillingens Landrat betont die Bedeutung der Vereinspauschale
Die Vereinspauschale stellt nach Meinung des Landrats gerade in Zeiten der Corona-Pandemie eine wichtige Unterstützung der Vereine dar. Neben der vom Freistaat Bayern gewährten Vereinspauschale wendet der Landkreis aus Mitteln der Sportförderung jährlich rund 32000 Euro für diesen Zweck auf.
Mit Blick auf die geltenden Antragsregularien bittet der Landrat alle Sport- und Schützenvereine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale innerhalb der Antragsfrist, spätestens bis zum Montag, 1. März 2021, beim Landratsamt einzureichen. Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge definitiv nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem ist bei der Antragstellung zu beachten, dass die Trainer- und Übungsleiterlizenzen grundsätzlich im Original vorzulegen sind.
Das Dillinger Landratsamt hat die Vereine bereits informiert
Die erforderlichen Antragsformulare wurden vom Dillinger Landratsamt bereits an alle Vereine, die im vergangenen Jahr eine Förderung erhalten haben, versandt.
Unabhängig davon steht das Antragsformular auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-dillingen.de zum Ausfüllen und Ausdrucken unter der Rubrik „Landkreis & Bürgerservice“ unter „Landratsamt“ – „Formulare“ – „Vereinspauschale“ zur Verfügung. Dort sind neben der Liste anerkannter Trainer- und Übungsleiterlizenzen auch die Vollzugshinweise des Bayerischen Innenministeriums hinterlegt.
Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind beim Dillinger Landratsamt (Heidi Häußler, Telefon 09071/51-236, E-Mail: Heidi.Haeussler@landratsamt.dillingen.de, Zimmer 125, 1. Stock) erhältlich. (pm)
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