Vieles ist anders, seitdem die Pandemie das Land im Griff hat. Auch für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger hat sich einiges geändert. Im Amtsgericht in Dillingen etwa hat man sich eigene Sicherheitskonzepte überlegt. Wo sich früher Anwälte zu ihren Mandanten lehnen konnten, um sich mit ihnen während einer Verhandlung zu besprechen, ist heute eine durchsichtige Trennwand aus Plexiglas. Alle Verhandlungsteilnehmer trennt der Mindestabstand, es herrscht Maskenpflicht im Saal, die Fenster stehen dauerhaft geöffnet. Waren Strafprozesse vorher schon nicht gerade angenehm, sind sie es jetzt erst recht nicht.
Wie das Gericht in Dillingen auf die Pandemie reagiert hat
Das Gericht hat auf die Pandemie reagiert. Wie der Pressebeauftragte Patrick Hecken erklärt, versuche man, möglichst viele Verfahren ohne persönliche Verhandlung zu lösen. Im Zivilrecht etwa durch Vergleiche. Im Strafrecht wiederum sei das keine Option.
Im vergangenen Jahr haben so manche Prozesse, bei denen Menschen aus dem Landkreis Dillingen vor Gericht standen, für Aufsehen gesorgt. Gleich zu Beginn des Jahres, Ende Januar, ging es hoch her am Amtsgericht: Es wurde der Fall um den „Porno-Faschingswagen“ vom Dillinger Nachtumzug 2018 verhandelt. Damals sind auf den Außenbildschirmen eines Wagens Pornofilme gelaufen. Vor Gericht ging es jedoch nicht um die Frage, wer die Filme abspielte, sondern, ob der Angeklagte – ein Mitglied des Vereins – wissentlich falsch ausgesagt hatte.
"Porono-Faschingswagen": Ein Mammut-Prozess für Dillingen
Das Pikante daran: Der Mann auf der Anklagebank ist selbst Polizist. Die Verhandlung entwickelte sich schnell zu dem, was man wohl gemessen an anderen Verhandlungen in Dillingen einen Mammut-Prozess nennen könnte: Ganze 24 Zeugen waren geladen, sechs Stunden lang wurde verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wollte beweisen, dass der Angeklagte bereits bei seiner ersten Aussage wusste, wer die Filme hatte abspielen lassen. Doch keiner der vielen Zeugen wollte das bestätigen. Am Ende war Richter Patrick Hecken die Beweislage nicht eindeutig genug: Freispruch.
Eines der widerlichsten Verbrechen, um die es vor Gericht gehen kann, ist wohl der sexuelle Missbrauch von Kindern. Und solche Fälle aus dem Landkreis beschäftigten die Justiz 2020 des Öfteren. Wegen eines Täters flog die Polizei sogar nach Sri Lanka. 31 Mal soll er sich an seinen eigenen Kindern vergangen haben. Den Behörden in dem südasiatischen Staat war der Mann wegen eines erschlichenen Visums und des Haftbefehls aufgefallen. Finden konnten die Beamten ihn dort nicht, weswegen sie wieder heimflogen. Der Täter wiederum beantragte gar einen Asylantrag beim UN-Flüchtlingshilfswerk. Später stellte er sich. Das Landgericht Augsburg verurteilte ihn zu neun Jahren und sechs Monaten Haft – mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Schmerzensgeld für ein umgeworfenes Dixi-Klo
Mit einer „Riesen-Sauerei“, beschäftigte sich im Juni das Amtsgericht Dillingen: Wieder mal Fasching, wieder mal sind Unmengen Alkohol im Spiel. Zwei von insgesamt vier an der Tat beteiligten Männern mussten sich verantworten, weil sie beim Umzug in Donaualtheim 2019 ein Dixi-Klo umgeworfen haben, als zwei Freundinnen darin waren. Als wäre es nicht genug, dass sich die beiden dabei Prellungen an Rücken und Halswirbel zugezogen haben, wurden sie auch noch von oben bis unten mit Fäkalien und chemischer Flüssigkeit beschmutzt. Vor Gericht gab einer der Angeklagten zu, er habe die Aktion witzig gefunden.
Die Staatsanwältin entgegnete: „Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, um das witzig zu finden.“ Am Ende musste ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Dillingen zwei Wochen in Dauerarrest und jeweils 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er hatte zuvor noch seine Unschuld beteuert. Ein 27-Jähriger aus dem Kreis Heidenheim, der die Tat gestanden, sich entschuldigt und bereits Schmerzensgeld gezahlt hatte, zahlte einen vierstelligen Betrag zur Strafe.
Ausgesetzter Säugling: Die Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Zwei Prozesse, die ihren Ursprung im Landkreis hatten, haben 2020 auch bundesweit für Furore gesorgt. Etwa der des nahe Unterglauheim ausgesetzten Säuglings. Die Mutter des Kindes stand vor Gericht, weil sie ihren gerade erst geborenen Sohn auf einem Feld zurückgelassen hatte. Der wiederum überlebte nur durch sehr viel Glück und die Tatkraft eines Anwohners. Das Gericht hat keine Zweifel daran, dass die geistig beeinträchtigte Frau ihr Kind habe töten wollen, auch, weil das Kind zwei Stichwunden am Hals und am Kopf hatte. Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht die Frau zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Die geistige Behinderung der Frau mitsamt einer emotionalen Unreife hat das Gericht im Urteil berücksichtigt. Die Rechtsanwältin kündigte damals gegenüber unserer Redaktion an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Der Fall landet also vor dem Bundesgerichtshof.
Und auch eine andere Verhandlung hat es 2020 deutschlandweit in die Schlagzeilen geschafft: Ihren Ursprung hatte sie im Höchstädter Verein „Netzwerk Embryonenspende“. Das Bayerische Oberste Landesgericht musste sich mit der Frage befassen, wann Leben beginnt. Denn der Verein vermittelte übrig gebliebene besamte Eizellen aus künstlichen Befruchtungen an Paare, deren Kinderwunsch unerfüllt geblieben war. Eine rechtliche Grauzone. Schon mehrfach war der Verein deshalb vor Gericht. Das OLG war jedoch die bisher höchste Instanz – und erklärte die Praxis des Netzwerks für nicht erlaubt.
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