Die Sanierungen des Martinsmünster belasten den Haushalt der Stadt Lauingen. Die Verpflichtung zum Bauunterhalt ist fast 500 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß.
Der Wunsch mehrerer Lauinger Stadträte ist nachvollziehbar: Die Stadt soll nicht mehr für den Unterhalt des Martinsmünsters bezahlen. Grundlage ist ein fast 500 Jahre alter Vertrag. Natürlich sind Verträge einzuhalten. Aber die Basis dieser Vereinbarung aus dem Jahr 1531 scheint zumindest aus heutiger Sicht total überholt. Es wirkt wie ein Knebelvertrag. Die Stadt Lauingen hat im Vergleich zu den umliegenden Kommunen für die Sanierungen des Martinsmünsters aufzukommen, die in unregelmäßigen Abständen in die Millionen gehen. Den Nutzen früherer Tage, als noch der Zehnt eingetrieben wurde, hat die Kommune aber nicht. Kein Wunder, dass sich der Lauinger Stadtrat bereits im Jahr 1842 von dieser Last befreien wollte.
Der Erhalt ist von allgemeinem Interesse
Eines dürfte bei dieser Debatte allen klar sein: Das Lauinger Martinsmünster prägt das Stadtbild, es zählt zu den Sehenswürdigkeiten der Albertus-Magnus-Stadt und lockt auch Touristen an. Der Erhalt dieses Gotteshauses ist unabhängig von der Religionszugehörigkeit von allgemeinem Interesse. Deshalb wird die Stadt, auch wenn die Pfarrei St. Martin und das Bistum Augsburg einmal für den Unterhalt zuständig sein sollten, Sanierungskosten mittragen müssen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Interessante Rechtsauffassung der Kirche. Es gibt also einen alten Vertrag; geschuldet wird die Sanierung der Kirche, dafür wird "der Zehnt" von der Kirche an die Stadt abgetreten. Der Zehnt wird nicht mehr erhoben, dennoch bleibt der Stadt die Last? Und das ist gerichtsfest? Das würde ich aber auf allen Fälle mal durchklangen - bei den Summen.