
In Blindheim gibt es neue Aufnahmeregeln für Krippenkinder

Plus Der Gemeinderat hat die Altersgrenze nach oben angehoben. Und: Die Krippe in Blindheim braucht dringend einen neuen Anstrich.
Der Außenputz der Blindheimer Kinderkrippe muss saniert werden. Denn der platzt ab, wie Bürgermeister Jürgen Frank den Mitgliedern des Gemeinderats bei der Sitzung am Donnerstag mitteilte. Ein Sachverständiger habe erklärt, dass das Problem nicht der Putz, sondern die nicht fachgerechte Aufbringung dessen sei. Deshalb habe er vorgeschlagen, sich das Problem vor Ort mit einer Fachfirma anzusehen und die weiteren Schritte zu besprechen. Auch die Fenster sollen in dem Zuge ordentlich „eingeputzt“ werden, denn „das mit dem Silikon ist nicht mehr der aktuellste Stand der Technik“, sagte Frank.
20.000 Euro für die Sanierung
Auf rund 20.000 Euro schätzt er das Vorhaben, doch könne die richtige Höhe Summe noch nicht vorausgesagt werden. Denn aktuell hätten derartige Firmen wenig Zeit, was zu einem starken Anstieg der Preise führe. „Momentan ist eine ganz schwierige Zeit für jemanden, der etwas vor hat“, so Frank. Nun soll der Vorschlag des Sachverständigen angenommen und die Außenwand zusammen mit einer lokalen Firma begutachtet werden.
Die Benutzungssatzung der Kindertageseinrichtungen wurde auf Anfrage der Kindergartenleiterin geringfügig geändert. „Es geht um das Mindestalter“, so der Bürgermeister. Denn bisher hätten Säuglinge bereits ab einem Alter von zwei Monaten abgegeben werden können. Das sei zwar noch nicht vorgekommen, trotzdem beschloss der Rat vorsorglich, das auf sechs Monate zu erhöhen.
Mindestens drei Tage die Woche in die Krippe
Außerdem soll die Mindestbuchungszeit für Kinder zwischen sechs und zwölf Monaten auf mindestens drei Tage in der Woche angehoben werden, statt wie bisher zwei. Und zwar laut Kindergartenleiterin aus pädagogischen Gründen, wie Frank erklärt. Sonst dauere die Eingewöhnung zu lange. Auch würde die Erfahrung des Kindergartenpersonals zeigen, dass die Zahl der Wochentage deshalb meist eh schnell erhöht würde.
Zudem wurde eine Standardsatzung für Wochenmärkte vom Rat beschlossen, auch wenn diese nicht konkret geplant seien. „Wenn wir eine Satzung haben, greift auch der Versicherungsschutz“, so Bürgermeister Frank. Das sei der Hintergrund.
Die Unterglauheimer St. Vitus-Kirchenstiftung bat um einen Zuschuss für die Reparatur der Beschallungsanlage, denn diese fiele sporadisch aus. „Wer in letzter Zeit in Unterglauheim in der Kirche war, hat das sicher gemerkt“, meinte Frank. Von den Gesamtkosten von rund 5500 Euro schlug er die in Blindheim üblichen 13,3 Prozent plus einen Coronaaufschlag vor, damit eine Gesamtsumme von 1000 Euro. Dem stimmte der Rat einheitlich zu.
Drei Doppelhäuser sollen in Wolpertstetten entstehen
In Blindheim wurde ein Bauantrag für eine Maschinenhalle gestellt. Das geplante Gebäude im Garten des Antragstellers unterschreitet geringfügig den Mindestabstand zum Bestandsgebäude. Der Rat hatte nichts gegen das Vorhaben.
In Wolpertstetten sollen drei Doppelhäuser mit Garagen und Stellplätzen neben der Kirche entstehen. Laut Bürgermeister wurde das auch im Vorfeld angekündigt. Auch dagegen hatten die Ratsmitglieder nichts einzuwenden. Dritter Bürgermeister Johannes Scherer bat den Bauherren lediglich, den Übergang von der Kirche zu den Häusern etwas einzugrünen, beispielsweise mit Efeu. Das sei zwar nicht verpflichtend, aber eine Bitte.
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