Kein Feuerwerk, kein Anstoßen mit den Nachbarn auf der Straße und keine großen Feiern mit Freunden und Verwandten. Auch zum Jahreswechsel ist heuer vieles anders. Was erlaubt ist, und was nicht, sorgt bei vielen Menschen derzeit für Verwirrung. Was gilt denn nun in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar? Sind Böller, Raketen und anderes Feuerwerk wirklich verboten, wo doch die Artikel zuletzt in sämtlichen Discounter-Prospekten angepriesen waren? Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengefasst.
Landkreis Dillingen