Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr weist Landrat Leo Schrell die Schüler auf den eventuell bestehenden Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hin, der spätestens bis zum 31. Oktober geltend gemacht werden muss. „Zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten gehören“, so der Landrat, „Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen.“
Erstattung