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Was Landwirte wissen müssen

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Was Landwirte wissen müssen

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    Wie das Dillinger Landratsamt mitteilt, wird ab Montag, 15. April, die Tierhaltererklärung für das Verbringen von ungeimpften Rindern aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete erforderlich. Eine angepasste Allgemeinverfügung zum eingerichteten Sperrgebiet zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit gibt es im Internet. Laut Pressemitteilung ist diese auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de, Rubrik „Aktuelles und Kurzinfos“ unter dem Menüpunkt „Amtsblatt“ zu finden. Danach müssen Landwirte und Viehhandelsunternehmen ab sofort eine Tierhaltererklärung mitführen, auf der die erfolgte Repellentbehandlung einzutragen ist. Um einen reibungslosen Übergang vom bisherigen Verfahren zu gewährleisten, gilt das neue Verfahren ab dem 15. April.

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