Wende im Dillinger „Totschlag-Prozess“: Die beiden Angeklagten, ein 32-Jähriger sowie eine 30-Jährige aus dem Landkreis Dillingen, müssen nicht mehr mit langjährigen Haftstrafen rechnen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte den beiden Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen (lesen Sie hier mehr dazu). Sie sollen im November 2017 beim gemeinsamen Drogenkonsum mit einem befreundeten 36-Jährigen diesem trotz seines lebensbedrohlichen Zustands eine Heroinspritze verabreicht und dadurch dessen Tod mitverantwortet haben.
Justiz