Wenn der halbe Laden zumachen muss
Plus Nach einer Polizeikontrolle hat ein Gundelfinger jetzt auch den Paketshop geschlossen. Bei den Schließungen sorgt so manche Regelung für Verwirrung
Malermeister Alexander Ruck aus Gundelfingen hätte sein Geschäft in der Innenstadt während der Corona-Krise nicht schließen müssen. Er tat es jetzt trotzdem. Und schuld daran sind Fußmatten. Wie berichtet, hatte die Polizei am Dienstag in Gundelfingen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes nach dem Infektionsschutz eingeleitet.
Pylonen aufgestellt, damit Kunden Abstand halten
Ruck verkaufte in seinem Geschäft nicht nur Malerbedarf und Tierfutter, sondern hat auch einen Paket-Shop. Den durfte er noch betreiben, den Rest aber nicht verkaufen. Aus Versehen stand der Fußmattenwagen vor seinem Geschäft – das war der Fehler. „Ich hatte den Malerbedarf in meinem 450 Quadratmeter großen Geschäft abgedeckt, den Paket-Shop wollte ich aber noch aufrechterhalten“, sagte Ruck am Telefon. Für die Kunden habe er extra Pylonen aufgestellt, damit sie Abstand halten. Für das BRK habe er erst kürzlich über einen Farbengroßhandel noch 20 Schutzbrillen bestellt. „Die waren gottfroh.“ Er habe auch bei der IHK angerufen, um sich zu informieren. Doch da wüsste keiner so richtig Bescheid. Abgesehen davon, wer Malerbedarf brauche, decke sich in jetzt in Baden-Württemberg damit ein.
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