
Ärztehaus Wertingen: Keine Aufgabe des Landkreises

Landrat Leo Schrell sieht keine Rechtsgrundlage, das Gebäude vom Kommunalunternehmen umsetzen zu lassen.
Nach Ansicht von Landrat Leo Schrell darf das Kommunalunternehmen des Landkreises (KDL) kein Ärztezentrum beim Wertinger Krankenhaus bauen. Die einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften der Landkreisordnung stehen nach einer Prüfung durch die Regierung von Schwaben einem solchen Bau grundsätzlich entgegen. Das teilt Schrell in einer Pressemeldung mit.
Die Landkreisordnung weise den Landkreisen klare Aufgaben zu. Dazu zählen unter anderem die Errichtung und der Unterhalt der erforderlichen Krankenhäuser. Dies beinhalte zwar nachgelagert auch Aufgabenfelder, die für den Krankenhausbetrieb zweckdienlich sind, wie die Wohnraumbeschaffung für Personal des Krankenhauses und der Krankenpflegeschule sowie die Bereitstellung von Praxisräumen für mit dem Krankenhaus kooperierende niedergelassene Ärzte. „Die Errichtung eines Ärztezentrums mit dem geplanten Zuschnitt, das heißt, mit vorrangig anderweitigen Nutzungen hingegen gehört insoweit nicht zu den Aufgaben eines Landkreises und widerspricht darüber hinaus dem im kommunalen Unternehmensrecht verankerten Subsidiaritätsgrundsatz“, betont Landrat Leo Schrell.
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