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Landkreis Dillingen
28.01.2023

Führerscheinfrist ist vorbei: Wer nicht tauscht, muss zahlen

Bis 19. Januar dieses Jahres mussten alte Führerscheine abgegeben werden. Wer nicht getauscht hat, der muss zahlen.
Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)

Bis 19. Januar mussten bestimmte Jahrgänge ihren alten Lappen umtauschen lassen. Nicht alle haben das gemacht. Was das bedeutet, erklärt ein Dillinger Experte.

Na, drangedacht? Zählen Sie zu den rund 43 Millionen Menschen in Deutschland, die ihren alten Führerschein umtauschen müssen? Betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Alle, die davon einen gültigen Führerschein haben, müssen ihren alten Lappen gegen ein neues, fälschungssicheres Exemplar umtauschen. Besser gesagt: Hätten es bereits tun müssen. Denn die offizielle Frist ist am 19. Januar 2023 abgelaufen. Aber was, wenn das jemand vergessen hat? Wie geht es dann weiter? Regierungsrat Thomas Strehler, zuständiger Abteilungsleiter für "Kommunales, Sicherheit und Ordnung" im Landratsamt Dillingen, kennt die Antworten. 

Alten Lappen nicht getauscht? Führerschein ist nicht mehr gültig

Was er aber nicht sagen kann: Wie viele Menschen im Kreis Dillingen bereits ihren Führerschein getauscht haben. Denn: "Da die Daten der Fahrerlaubnisinhaber, die den Führerschein getauscht haben, im örtlichen Fahrerlaubnisregister gelöscht werden müssen, liegen keine Zahlen vor", sagt er. 

Sicher ist: Wer seinen alten Lappen bis zur vorgegebenen Frist nicht abgegeben hat, der hat jetzt ein Problem. Anders ausgedrückt: Nach Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit. Strehler erklärt weiter: "Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis und damit auch die Fahrberechtigung bleiben davon unberührt. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Mitführung eines gültigen Führerscheines stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar."

Alter Führerschein kann bei Reisen ins Ausland zum Problem werden

Und was bedeutet das konkret? Regierungsrat Strehler sagt: "Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Mitführen eines gültigen Führerscheins wird mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro geahndet." Denn auch eine Fristverlängerung wurde vom Gesetzgeber bisher nicht beschlossen. Daher ist es der Fahrerlaubnisbehörde nicht möglich, eine solche zu erteilen.

Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen ab sofort europaweit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. So teilt es auch der ADAC in einer Pressemitteilung mit. Und so funktioniert es: Bei der jeweiligen Führerscheinstelle muss ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen gestellt werden. Dafür braucht es keine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Der ADAC hat noch einen wichtigen Hinweis: Wer den Tausch nicht vornimmt, der kann auch im Ausland Probleme bekommen. 

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